Rechtsprechung
OLG Köln, 25.07.2011 - II-4 UF 18/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil bei fortbestehender gemeinsamer elterlicher Sorge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil bei fortbestehender gemeinsamer elterlicher Sorge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brühl, 09.12.2010 - 33 F 188/10
- OLG Köln, 25.07.2011 - II-4 UF 18/11
- OLG Köln, 28.07.2011 - 4 UF 18/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09
Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der …
Auszug aus OLG Köln, 25.07.2011 - 4 UF 18/11
Jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (FamRZ 1990, 392, 393 mwN; FamRZ 2010, 1060).Hierbei sind alle von den Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Gesichtspunkte in tatsächlicher Hinsicht soweit wie möglich aufzuklären und unter Kindeswohlgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen, um eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1897; BGH FamRZ 2010, 1060).
In Anbetracht von C.'s Alter ist zur Berücksichtigung seines Willens und seiner Interessen gemäß § 158 FamFG ein Verfahrensbeistand beigeordnet worden, um im schweren Interessenskonflikt seiner Eltern die einseitige Vertretung seiner Interessen zu ermöglichen (BGH FamRZ 2010, 1060 mwN).
So hat auch der Verfahrensbeistand im Termin zur mündlichen Verhandlung in Ausübung seiner Funktion nochmals über seine schriftlichen Stellungnahmen hinaus zu den die Interessen und den Willen des Kindes betreffenden Tatsachen und den diesbezüglichen Ermittlungen und Vorstellungen des Familiengerichts und des Senats umfassend berichten können (zur Stellung des Verfahrensbeistands im Sorgerechtsverfahren siehe auch BGH FamRZ 2011, 796-801; 2010, 1060).
Verfolgt allerdings der Elternteil mit dem Wegzug (auch) den Zweck, den Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil zu vereiteln, steht die Bindungstoleranz des betreuenden Elternteils und somit seine Erziehungseignung in Frage (BGH FamRZ 2010, 1060).
- BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88
Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland
Auszug aus OLG Köln, 25.07.2011 - 4 UF 18/11
Gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls sind die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung (Erziehungseignung) und der Kontinuität sowie die Beachtung des Kindeswillens (so BGH FamRZ 2011, 796-801; FamRZ 1990, 392, 393 mwN).Jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (FamRZ 1990, 392, 393 mwN; FamRZ 2010, 1060).
- BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von …
Auszug aus OLG Köln, 25.07.2011 - 4 UF 18/11
Gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls sind die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung (Erziehungseignung) und der Kontinuität sowie die Beachtung des Kindeswillens (so BGH FamRZ 2011, 796-801; FamRZ 1990, 392, 393 mwN).So hat auch der Verfahrensbeistand im Termin zur mündlichen Verhandlung in Ausübung seiner Funktion nochmals über seine schriftlichen Stellungnahmen hinaus zu den die Interessen und den Willen des Kindes betreffenden Tatsachen und den diesbezüglichen Ermittlungen und Vorstellungen des Familiengerichts und des Senats umfassend berichten können (zur Stellung des Verfahrensbeistands im Sorgerechtsverfahren siehe auch BGH FamRZ 2011, 796-801; 2010, 1060).
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entzug der elterlichen Sorge - keine …
Auszug aus OLG Köln, 25.07.2011 - 4 UF 18/11
Hierbei sind alle von den Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Gesichtspunkte in tatsächlicher Hinsicht soweit wie möglich aufzuklären und unter Kindeswohlgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen, um eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1897; BGH FamRZ 2010, 1060). - BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83
Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens
Auszug aus OLG Köln, 25.07.2011 - 4 UF 18/11
Der Senat konnte sich so selbst von C. und seinen Neigungen, Bindungen sowie seinem Willen einen unmittelbaren Eindruck verschaffen (BGH FamRZ 1985, 169) und eine eigene Überzeugung bilden, zu welcher Person er die stärksten Bindungen hat. - BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der …
Auszug aus OLG Köln, 25.07.2011 - 4 UF 18/11
Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (BGH, FamRZ 2008, 592).