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OLG Köln, 26.05.2011 - 6 W 85/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Einhaltung der Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen einen Gestattungsbeschluss gem. § 101 Abs. 9 UrhG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen einen Gestattungsbeschluss gem. § 101 Abs. 9 UrhG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.08.2010 - 220 O 218/10
- OLG Köln, 26.05.2011 - 6 W 85/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem …
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2011 - 6 W 85/11
Dabei kommt, soweit die (weiteren) Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG nicht vorgelegen haben sollten, auch die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes zu Lasten der Antragstellerin in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 05.10.2010 - 6 W 82/10 unter II. 2 c, GRUR-RR 2010, 88 [89 f.]).
- AG Augsburg, 25.09.2015 - 71 C 949/15
Internetanschluss, Schadensersatz, Filmwerk, Verkehrsdaten
Liegen die Voraussetzungen, unter denen die Verkehrsdaten einer elektronischen Kommunikation offenbart werden dürfen, nicht vor, müssen die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens, das durch die Internetnutzung des Beklagten möglicherweise in seinen Rechten verletzt wurde, gegenüber dem grundrechtlichen Schutz aus Art. 10 Abs. 1 GG zurücktreten (vgl. AG Augsburg, A. A. O., OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2008, AZ 4 U 86/07, OLG Köln, Beschluss vom 26.05.2011, AZ 6 W 85/11). - AG Augsburg, 22.06.2015 - 16 C 3030/14
Gesonderter Gestattungsbeschluss für Reseller in Filesharing-Verfahren
Liegen nämlich die Voraussetzungen, unter denen die Verkehrsdaten einer elektronischen Kommunikation offenbart werden dürfen, nicht vor, müssen die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens, das durch die Internetnutzung des Beklagten möglicherweise in seinen Rechten verletzt wurde, gegenüber dem grundrechtlichen Schutz aus Artikel 10 Abs. 1 GG zurücktreten (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 04.12.2008, Aktenzeichen 4 U 86/07, Rdnr. 30 bei juris, OLG Köln, Beschluss vom 26.05.2011, Aktenzeichen 6 W 85/11, Rdnr. 6 bei juris).