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   OLG Köln, 26.07.2010 - 4 UF 131/10, II-4 UF 131/1   

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https://dejure.org/2010,10502
OLG Köln, 26.07.2010 - 4 UF 131/10, II-4 UF 131/1 (https://dejure.org/2010,10502)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2010 - 4 UF 131/10, II-4 UF 131/1 (https://dejure.org/2010,10502)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 4 UF 131/10, II-4 UF 131/1 (https://dejure.org/2010,10502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Entziehung der Sorgerechts gegenüber den leiblichen Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Ablehnung der Entziehung der elterlichen Sorge gegenüber den leiblichen Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 233
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2003 - XII ZB 30/01

    Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 4 UF 131/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 3718; FamRZ 2004, 102) bedeutet eine Entscheidung über die elterliche Sorge keine unmittelbare Beeinträchtigung von Rechten der Pflegeeltern, so dass ein Beschwerderecht der Pflegeeltern nicht besteht.
  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 4 UF 131/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 3718; FamRZ 2004, 102) bedeutet eine Entscheidung über die elterliche Sorge keine unmittelbare Beeinträchtigung von Rechten der Pflegeeltern, so dass ein Beschwerderecht der Pflegeeltern nicht besteht.
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZB 54/03

    Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 4 UF 131/10
    Soweit sich die Beschwerde gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf einstweilen Ausschluss bzw. Einschränkung des Umgangsrechts der Kindesmutter mit ihren Kindern wendet, ist ebenfalls eine Beeinträchtigung eigener Rechte der Antragsgegnerin als Pflegemutter gemäß § 59 Abs. 1 FamFG nicht erkennbar (vgl. BGH FamRZ 2005, 975 zu § 20 Abs. 1 FGG).
  • OLG Bamberg, 05.01.2011 - 2 UF 204/10

    Sorgerechtsregelung: Voraussetzungen einer Übertragung des Sorgerechts auf den

    Diese zu § 20 Abs. 1 FGG ergangene Entscheidung ist ohne weiteres auf die der früheren Rechtslage entsprechende Regelung in § 59 Abs. 1 FamFG übertragbar (OLG Köln Beschluss vom 26.7.2010, 4 UF 131/10, veröffentlicht in juris).
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