Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07 |
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Autorecht; Verfahrensrecht - Einspruchsfrist bei einem im schriftlichen Vorverfahren erlassenen Versäumnisurteil; kaufvertragliche Gewährleistungsrechte des Leasingnehmers
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.08.2007 - 22 O 469/05
- OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07
Wird zitiert von ... (3)
- LG Köln, 24.06.2009 - 28 O 11/07 Ohne dass es einer Festlegung auf eine der vertretenen Ansichten ankäme, ist die Vorschrift des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB entsprechend der Rechtsprechung des 15. Zivilsenats des OLG Köln weiterhin einschränkend auszulegen (OLG Köln, Urteil vom 27.03.2008 - Az. 15 U 175/07 Rn. 58, zitiert nach juris).
Die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB vorliegen, trägt der Verkäufer (OLG Köln, Urteil vom 27.03.2008 - Az. 15 U 175/07 Rn. 59, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, ZGS 2007, 157, 159).
- LG Coburg, 18.11.2008 - 22 O 513/07
Rücktritt vom Neuwagenkauf: Sachmängel eines Luxusfahrzeuges
Zugleich aber ist für die Erheblichkeit eines Mangels auch bedeutsam, welcher Aufwand absolut anfallen wird, was gerade bei hochwertigen Kaufsachen eine Rolle spielt (vgl. z.B. OLG Köln, Urteil vom 27. März 2008 - 15 U 175/07 - juris, Rn. 59, mit zahlreichen Nachweisen). - KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Leasingfahrzeug wegen Mängeln
Die Klägerin hat durch die Angaben der Zeugen ... und ... und durch die von letzterem vorgelegten Werkstattunterlagen, gegen welche die Beklagte keine Einwände geltend machte, so dass die Frage, ob ein pauschales Bestreiten der Mängel durch die Beklagte mit Nichtwissen überhaupt zulässig wäre - (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2006 - I-22 U 149/05-; OLG Köln, Urteil vom 27.3.2008 - 15 U 175/07 - OLGR Köln 2008, 584) - letztlich dahinstehen kann, nachgewiesen, dass das Fahrzeug wegen der oben aufgezählten Mängel bereits nach kurzer Zeit mehrfach in die Werkstatt musste.
