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   OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 58/94 - 34   

Volltextveröffentlichungen (3)




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Bremen, 21.04.1995 - Ss (B) 38/95  

    OWiG § 71

    Sie müssen jedoch so beschaffen sein, daß das Rechtsbeschwerdegericht ihnen zur Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung entnehmen kann, welche Feststellungen der Tatrichter zu den objektiven und subjektiven Tatbestandselementen getroffen hat und welche tatrichterlichen Erwägungen der Bemessung der Geldbuße und der Anordnung oder dem Absehen von Nebenfolgen zugrunde liegen (st.Rspr.des Senats, vgl. Beschlüsse vom 29.08.1994 - Ss 58/94 - m.w.N. und vom 21.12.1994 - Ss 85/94 -).
  • VerfGH Sachsen, 16.12.1994 - 40-IV-94  
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen einen Beschluß des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 5. Juli 1994 (1 Ss 58/94); mit der Entscheidung ist die vom Beschwerdeführer eingelegte Revision gegen seine durch die Vorinstanzen erfolgte Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung als unzulässig verworfen worden.
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