Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Aachen, 08.09.2000 - 10 O 240/00
  • OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05  

    Begriff des gelegentlichen Konsums

    Ob für eine wirksame Zustellung gemäß § 180 ZPO erforderlich ist, dass der Briefkasten ausschließlich für einen bestimmten einzelnen Adressaten eingerichtet ist, lässt sich in diesem summarischen Verfahren nicht mit hinreichender Gewissheit klären (vgl. zu dieser Frage: OLG Hamm, Beschl. v. 1.6.2004, VRS Bd. 107 S. 10; Wolst in: Musielak, ZPO, 4. Auflage. 2005, § 180 ZPO Rdnr. 2; OLG Köln, Beschl. v. 28.2.2001 - 13 W 82/00 -, Juris; Beschl. v. 5.2.2001 - 11 W 93/00 -, Juris; BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987, NJW 1988 S. 578; BVerwG, Beschl. v. 27.8.1990, Juris).
  • BFH, 12.11.2003 - X B 57/03  

    Ersatzzustellung

    Im Übrigen kann der Zustellungsempfänger eine Fristversäumnis im Regelfall nicht mit dem Hinweis darauf entschuldigen, der Benachrichtigungszettel über die Zustellung durch Niederlegung sei ihm nicht zur Kenntnis gelangt, weil die übliche Handhabung der Postzustellung dergestalt geschah, dass die Post für den Betroffenen durch einen Briefschlitz in der Hauseingangstür geworfen wurde, der auch von Dritten zur Empfangnahme ihrer Post mitbenutzt wurde, und deshalb der Benachrichtigungsschein abhanden gekommen sein könnte (Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 29. Januar 1996 AnwZ (B) 46/95, BRAK-Mitt. 1996, 79; vgl. auch Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 16 Sa 925/00, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2001, 145; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28. Februar 2001 13 W 82/00, OLGR Köln 2001, 298).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10  

    Verfahrensrecht - Ersatzzustellung: Einwurf in Gemeinschaftsbriefkasten?

    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am 25.09.2009 in einen zur Wohnung des Angeklagten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (OLG Frankfurt [10. Zivilsenat], Urt. v. 31.03.2009 - 10 U 185/08; OLG Köln, OLGR 2001, 298 zu § 182 ZPO a.F.; vgl. auch Senat, Beschl. v. 25.02.2004 - 3 Ws 212/04 mwN; BVerfG, NJW 1992, 225; NStZ-RR 1998, 73f.; NJW-RR 2002, 1008).
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  • OLG Köln, 26.04.2007 - 13 U 58/07  

    Gegenbeweis zur Beurkundung postalischen Zustellung über Art und Weise der

    Wie die Postzustellungsurkunden selbst begründet demgemäss die im Aktenausdruck als Inhalt der Postzustellungsurkunden festgehaltene Beurkundung der postalischen Zustellung über die Art und Weise der Benachrichtigung gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. Senat, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 W 82/00; OLG Dresden, JurBüro 1999, 154).
  • FG Hamburg, 11.11.2002 - III 444/01  

    Postzustellung durch Niederlegung:

    Der Wirksamkeit einer in dem Haus üblicherweise praktizierten und hingenommenen Zustellung stünde es auch nicht entgegen, wenn der laut Urkunde vorhandene Briefkasten (vgl. BFH vom 12. Dezember 2000 V B 160-165/00, BFH/NV 2001, 788 ) - wie die Klägerin jetzt behauptet - kein Schild ihres Namens trug oder ihr nicht allein gehörte (vgl. OLG Köln vom 28. Februar 2001 13 W 82/00, OLGR Köln 2001, 298; OLG München vom 3. März 1998 21 W 3310/97, OLGR München 1998, 363; ständ. Rspr.).
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