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   OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07  

    Unterlassung des Vertriebs einer Mundspülung: Einordnung der Mundspülung als

    Das Oberlandesgericht Köln (Urt. v. 28.04.2006 - 6 U 178/05 - Anlage K 6) hat aus den Feststellungen in der Monographie des Bundesgesundheitsamts (Anlage K 4) auf eine solche Wirkung geschlossen, weil diese dem Mittel darin gewisse therapeutische Effekte zugesprochen werden.

    Hinzu kommt, dass der Senat mit der vorliegenden Entscheidung eine Auslegung des Arzneimittelbegriffs im Sinne von § 2 AMG vornimmt, die von der des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 28.04.2006 - 6 U 178/05) abweicht, so dass eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung erforderlich ist, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

  • LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06  

    Bewerbung eines nicht zugelassenen Arzneimittels ist unzulässig und ein

    Denn der gemeinschaftsrechtlich geregelte Vorrang der arzneimittelrechtlichen Vorschriften ist auch bei der Anwendung nationalen Rechts jedenfalls im Wege der richtlinienkonformen Auslegung zu berücksichtigen (vgl. Urteil des OLG Köln vom 28.04.2006 - 6 U 178/05 -, Anlage K 14).
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