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   OLG Köln, 28.06.1996 - Ss 281/96   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 1997, 244 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09  

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    Für den Fall, dass eine Strafrahmenverschiebung ablehnt wird, ist jedenfalls der Umstand, dass die Taten im Versuchsstadium stecken geblieben sind, allgemein strafmildernd zu berücksichtigen (Fischer a.a.O. § 23 Rdn. 3 unter Hinweis auf OLG Köln StV 1997, 244).
  • OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 530/03  

    Anforderungen an die Feststellung bei Beschränkung der Berufung auf den

    Ob bei der Strafrahmenwahl auf den milderen Sonderstrafrahmen des § 23 Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB überzugehen ist, hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wobei die Urteilsgründe erkennen lassen müssen, dass er diese Möglichkeit erwogen hat (Senatsentscheidung vom 28.06.1996 - Ss 281/96; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, § 23 Rn. 3 mit weiteren Nachweisen).
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