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   OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05   

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https://dejure.org/2005,3992
OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05 (https://dejure.org/2005,3992)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.10.2005 - 4 UF 129/05 (https://dejure.org/2005,3992)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 4 UF 129/05 (https://dejure.org/2005,3992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßigkeit der vollständigen Sorgerechtsentziehung; Bestellung eines Ergänzungspflegers bei teilweiser Entziehung der elterlichen Sorge; Kindeswohlgefährdung ohne Schuldvorwurf an die Eltern; Eigenverantworliche Erziehung der Kinder durch die Eltern als Ziel ...

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 § 1666a; GG Art. 6
    Unverhältnismäßiger Entzug des Sorgerechts bei mangelhafter Kooperation der Eltern mit Jugendamt - vollständiger Entzug des Sorgerechts nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten der Eltern und nicht anders abwendbarer Gefährdung des Kindeswohls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 877 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05
    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat, diese von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 f. = NJW 1968, 2233).

    Diese Verpflichtung des Staates ergibt sich in erster Linie daraus, dass das Kind als Grundrechtsträger Anspruch auf den Schutz des Staates hat (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 = NJW 1968, 2233 ff).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05
    Diese Beurteilung ihrer Persönlichkeit berührt die Eltern in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 55, 171, 181 = NJW 1981, 217 ff).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05
    In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfG, NJW 1982, 1375 ).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05
    Die strikte Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Trennung des Kindes von der Familie ist somit oberstes Verfassungsgebot, nach dem sich die Familiengerichte bei der Auswahl der zu treffenden sorgerechtlichen Entscheidung zu richten haben ( vgl. zu Vorstehendem: BVerfG NJW 1982, 1379, 1380 ).
  • BayObLG, 06.10.1998 - 1Z BR 52/98

    Entziehung des elterlichen Sorgerechts

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05
    Die Aufgaben des JA C sowie des SKF C waren daher auf die Bestellung als Pfleger im Aufgabenbereich der Personensorge - soweit diese den Eltern zu entziehen war - einschließlich der Vertretung ( § 1629 Abs. 1 BGB ) in diesen Angelegenheiten zu beschränken ( vgl. BayObLG FamRZ 1999, 316 ff ).
  • BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99

    Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05
    Dabei hat die grundsätzlich freigestellte mündliche Verhandlung der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht die Funktion und Bedeutung des § 128 Abs. 1 ZPO, wie das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohnehin nicht den strengen Regeln des zivilprozessualen Verfahrens folgt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 877 m. w. N.).
  • OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110/07

    Voraussetzungen der umfassenden Sorgerechtsentziehung

    Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung und ohne erneute Anhörung der Beteiligten und der betroffenen Kinder im schriftlichen Verfahren entscheiden, nachdem der Sachverhalt in erster Instanz umfänglich aufgeklärt worden ist, dem Senat dieser darüber hinaus aufgrund des Vorverfahrens 4 UF 129/05 umfänglich bekannt ist und zudem dem Senat die häusliche familiäre Situation der Antragsgegner aufgrund zweier Fernsehberichte des WDR, welche die Senatsmitglieder gesehen haben, vor Augen steht.

    Dieser ist dem Senat insbesondere auch aus dem Verfahren 4 UF 129/05 OLG Köln bekannt.

    Dabei verkennt der Senat nicht, wie er bereits in seiner Entscheidung vom 28.10.2005 - 4 UF 129/05 OLG Köln - deutlich und ausführlich hervorgehoben hat, dass eine Entscheidung des Familiengerichts, nach der die Trennung der Kinder von ihren Eltern vollzogen wird, mit dem in Artikel 6 Abs. 2 und Abs. 3 GG gewährleisteten Elternrecht nur dann vereinbar ist, wenn ein schwerwiegendes - auch unverschuldetes - Fehlverhalten der Eltern und entsprechend eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohles vorliegt, denen nicht anders als durch Entzug der elterlichen Sorge zu begegnen ist.

    Bezüglich L war der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28.10.2005 - 4 UF 129/05 OLG Köln- zu der Überzeugung gelangt, dass die Entziehung des Personensorgerechts notwendig war, um eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden.

    Schon in seiner Entscheidung vom 28.10.2005 - 4 UF 129/05 OLG Köln - hatte der Senat auf die schweren Entwicklungsstörungen von E hingewiesen.

  • OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege

    Erforderlich ist der Eintritt eines sich mit einiger Sicherheit abzeichnenden Schadens, eine nur zukünftig drohende Gefahr genügt nicht (Senat, aaO, m.w.N.; BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359; OLG Köln, FamRZ 2006, 877; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 63, m.w.N. sowie OLGR Brandenburg 2004, 114, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 9 UF 5/08

    Sorgerecht: Entziehung des einer Kindesmutter zustehenden Sorgerechts

    Erforderlich ist der Eintritt eines sich mit einiger Sicherheit abzeichnenden Schadens, eine nur zukünftig drohende Gefahr genügt nicht (BGB, FamRZ 1996, 1031; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359; OLG Köln, FamRZ 2006, 877).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 9 UF 146/10

    Alleinsorge der getrenntlebenden Kindesmutter: Sorgerechtsrechtentzug bei

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf (Wieder-)Herstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1472; 2008, 492 und 2185; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 1092; OLGR Hamm 2009, 795; OLG Köln, Beschluss vom 28. Oktober 2005, Az. 4 UF 129/05).
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