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   OLG Köln, 29.12.2010 - 4 UFH 4/10   

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https://dejure.org/2010,21852
OLG Köln, 29.12.2010 - 4 UFH 4/10 (https://dejure.org/2010,21852)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.12.2010 - 4 UFH 4/10 (https://dejure.org/2010,21852)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - 4 UFH 4/10 (https://dejure.org/2010,21852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge für die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmung, Beantragung von Hilfen und Gesundheitsfürsorge auf das Jugendamt wegen Gefährdung des Kindeswohls durch sexuelle Übergriffe des Kindesvaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 Abs. 1; BGB § 1666a Abs. 1
    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge für die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmung, Beantragung von Hilfen und Gesundheitsfürsorge auf das Jugendamt wegen Gefährdung des Kindeswohls durch sexuelle Übergriffe des Kindesvaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2010 - 4 UFH 4/10
    In der Beziehung zum Kind muss das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfG, NJW 2010, 2333 - 2336 mit Zitat von BVerfGE 60, 79, 88 mwN).

    Die Trennung der Eltern von ihren Kindern erscheint auch nach Auffassung des Senats unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich (vgl hierzu BVerfGE 60, 79, 89).

    Denn zum Wächteramt des Staates zählt nicht die Aufgabe, für eine den Fähigkeiten des Kindes bestmögliche Förderung zu sorgen (vgl.BVerfGE 34, 165, 184; 60, 79, 94).

  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2010 - 4 UFH 4/10
    In der Beziehung zum Kind muss das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfG, NJW 2010, 2333 - 2336 mit Zitat von BVerfGE 60, 79, 88 mwN).

    Das elterliche Fehlverhalten muss hierbei ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleib in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl BVerfGE aaO; BVerfG NJW 2010, 2333 - 2336).

    Bedacht hat der Senat auch, dass die Eltern und deren sozio-ökonomische Verhältnisse grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes gehören (vgl. BGH NJW 2010, 2333 - 2336 unter Zitierung von Staudinger/Coester, BGB, Bearbeitung 2004, § 1666 Rn. 81).

  • OLG Köln, 08.02.2011 - 4 UF 228/10

    Den Kindeseltern ist die elterliche Sorge für Teilbereiche zur Abwehr einer

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2010 - 4 UFH 4/10
    Der Antrag der Kindeseltern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 15.12.2010 - 401 F 178/09 -, mit welchem den Kindeseltern die elterliche Sorge für die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmung, Beantragung von Hilfen für Erziehung sowie Gesundheitsfürsorge entzogen und auf das Jugendamt der Stadt C. als Ergänzungspfleger übertragen und die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist, bis zur Entscheidung über die Beschwerde der Kindeseltern vom 21.12.2010 (4 UF 228/10) wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

    Psychotherapeutin N. D. (im Folgenden SV D.) vom 26.07.2010 (Blatt 116 - 235 HA 4 UF 228/10 = 401 F 178/09 AG Bonn) sowie aus deren Anhörung im Termin in der mündlichen Verhandlung am 07.12.2010 (Blatt 318 - 321 HA 4 UF 228/10) ergibt - deutlich zu Tage gefördert, dass den Kindeseltern gravierendes Fehlverhalten in der Pflege, Betreuung und Erziehung - und hier insbesondere dem Kindesvater in Form von sexuellen Übergriffen und Anwendung körperlicher Gewalt und durch Tolerierung solchen Verhaltens seitens der Kindesmutter - vorzuwerfen ist.

  • AG Bonn, 15.12.2010 - 401 F 178/09

    Förderstufe

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2010 - 4 UFH 4/10
    Der Antrag der Kindeseltern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 15.12.2010 - 401 F 178/09 -, mit welchem den Kindeseltern die elterliche Sorge für die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmung, Beantragung von Hilfen für Erziehung sowie Gesundheitsfürsorge entzogen und auf das Jugendamt der Stadt C. als Ergänzungspfleger übertragen und die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist, bis zur Entscheidung über die Beschwerde der Kindeseltern vom 21.12.2010 (4 UF 228/10) wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

    Der gemäß § 64 Abs. 3 Halbs. 1 FamFG in Verbindung mit §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1, 63 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 1, 65, 68, Abs. 1 Satz 2, 151 Nr. 1 FamFG zulässige Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung des Sorgerechtsbeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom - 15.12.2010 - 401 F 178/09 - ist unbegründet.

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2010 - 4 UFH 4/10
    Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern ist als stärkster Eingriff in das Elternrecht allein unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 GG zulässig und setzt voraus, dass die Erziehungsberechtigten versagen oder dass die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 72, 122, 137f).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2010 - 4 UFH 4/10
    Vom Schutz des Elternrechts umfasst sind dabei auch die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl BVerfGE 107, 150, 173).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2010 - 4 UFH 4/10
    Denn zum Wächteramt des Staates zählt nicht die Aufgabe, für eine den Fähigkeiten des Kindes bestmögliche Förderung zu sorgen (vgl.BVerfGE 34, 165, 184; 60, 79, 94).
  • OLG Köln, 08.02.2011 - 4 UF 228/10

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt

    Zur Begründung verweist der Senat auf den Inhalt seines Beschlusses vom 29.12.2010 - 4 UFH 4/10 -, mit welchem der Senat den Antrag der Kindeseltern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 15.12.2010 - 401 F 178/09 - bis zur Entscheidung über ihre Beschwerde zurückgewiesen hat.
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