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   OLG Köln, 12.06.2015 - I-6 U 5/15   

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OLG Köln, 12.06.2015 - I-6 U 5/15 (https://dejure.org/2015,14930)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.2015 - I-6 U 5/15 (https://dejure.org/2015,14930)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - I-6 U 5/15 (https://dejure.org/2015,14930)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Telemedicus

    Urheberrecht bei Dokumenten der militärischen Unterrichtung des Parlaments

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Auch militärische Lageberichte können urheberrechtlich geschützt sein

  • kanzlei.biz

    Urheberschutz gilt auch für militärische Lageberichte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Afghanistan Papiere

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 5, 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 12, 16, 19a, 50, 51, 97 UrhG

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Urheberrechts durch Veröffentlichung von militärischen Lageberichten der Bundesregierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    WAZ-Gruppe darf militärische Lageberichte der Bundeswehr nicht veröffentlichen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Das Urheberrecht geht der Meinungs- und Pressefreiheit grundsätzlich vor, auch bei für die Öffentlichkeit interessanter Berichterstattung über staatliche Vorgänge

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Für militärische Lageberichte gilt Urheberschutz

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Funke-Mediengruppe nimmt Afghanistan-Papiere vom Netz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    WAZ darf "Afghanistan Papiere" nicht weiter online veröffenlichen

  • Telepolis (Pressebericht, 24.07.2015)

    Bundeswehr verteidigt Urteil

  • esche.de (Kurzinformation)

    Information als Verschlusssache

  • esche.de (Kurzinformation)

    Information als Verschlusssache

Besprechungen u.ä. (3)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtlicher Schutz amtlicher Schriftstücke

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtsverletzung durch Veröffentlichung militärischer Lageberichte

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung)

    Afghanistan Papiere

Sonstiges (2)

  • Telepolis (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 05.08.2015)

    Geheimnisvolles Urheberrecht: WAZ wehrt sich weiter gegen die Künstlerkompanie

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 05.08.2015)

    Streit mit Bundesregierung: Zeitungsgruppe nimmt Bundeswehr-Leaks aus dem Netz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 821
  • NJW-RR 2016, 165
  • GRUR-RR 2016, 59
  • afp 2016, 81
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 173/12

    Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 5/15
    Dazu haben beide Parteien übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass die Entscheidung BGH WRP 2013, 347 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung - im Streitfall nicht einschlägig ist, da die Beklagte als Rechtsnachfolgerin die streitgegenständlichen Inhalte über das Online- Portal www.derwesten.de weiterhin, ununterbrochen und bis heute zum Abruf bereithält, dadurch eine eigene Verletzungshandlung verwirklicht und auch für die Verbreitung deren Inhalte verantwortlich ist.
  • LG Stuttgart, 04.11.2010 - 17 O 525/10

    Keine Schutzfähigkeit von Gebrauchstexten zur Produktbeschreibung

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 5/15
    Je länger ein Text ist, desto größer ist der Spielraum für Gestaltungsmöglichkeiten bei der individuellen Wortwahl und Darstellungsform, und kann deshalb umso eher eine hinreichende eigenschöpferische Prägung erkannt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 30.09.2011 - 6 U 82/11 -, BeckRS 2011, 26662; LG Stuttgart vom 04.11.2010 - 17 O 525/10 - Rn. 50 f., zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 30.09.2011 - 6 U 82/11

    Verletzung des Urheberrechts an Werbetexten

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 5/15
    Je länger ein Text ist, desto größer ist der Spielraum für Gestaltungsmöglichkeiten bei der individuellen Wortwahl und Darstellungsform, und kann deshalb umso eher eine hinreichende eigenschöpferische Prägung erkannt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 30.09.2011 - 6 U 82/11 -, BeckRS 2011, 26662; LG Stuttgart vom 04.11.2010 - 17 O 525/10 - Rn. 50 f., zitiert nach juris).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 5/15
    Dabei kann die erforderliche Individualität und schöpferische Leistung auch durch den Aufbau, die Auswahl und Anordnung sowie durch wechselseitige Aufgabenzuweisung der Text- und Bildinformation, die sprachliche Ausdrucksweise oder die sonstige Darstellungsart erreicht werden, sofern diesbezüglich ein nicht unerheblicher gestalterischer Spielraum verbleibt (vgl. BGH GRUR 1993, 34 [36] - Bedienungsanweisung; LG München I GRUR-RR 2008, 74 [75] - Biogas Fonds).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/00

    "Innungsprogramm"; Anforderungen an den Unterlassungsantrag bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 5/15
    Die Anlage kann auch in einem beigefügten Datenträger mit aufgelisteten Dateien bestehen (BGH GRUR 2003, 786, zitiert nach juris Rn. 33 - Innungsprogramm).
  • OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 U 25/08

    Rechtstellung des Urhebers eines Videos

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 5/15
    Eine unter § 138 Abs. 4 ZPO fallende Konstellation hat das Oberlandesgericht Hamm bereits dann als fraglich angesehen, wenn eine Partei die Rechtsinhaberschaft des Klägers letztlich mit dem Argument angreift, sie habe an die Rechtsinhaberschaft eines eigenen Informationszuträgers geglaubt (vgl. OLG Hamm, ZUM 2009, 159 - Fallschirmsprung, zitiert nach juris Rn. 20).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 5/15
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrages sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (vgl. BGH GRUR 2003, 228, zitiert nach juris Rn. 46 - P-Vermerk).
  • LG Köln, 02.10.2014 - 14 O 333/13

    Urheberrechtsschutz an militärischen Lageberichten

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 5/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.10.2014 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 333/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu.
  • LG München I, 21.02.2007 - 21 O 6894/06
    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 5/15
    Dabei kann die erforderliche Individualität und schöpferische Leistung auch durch den Aufbau, die Auswahl und Anordnung sowie durch wechselseitige Aufgabenzuweisung der Text- und Bildinformation, die sprachliche Ausdrucksweise oder die sonstige Darstellungsart erreicht werden, sofern diesbezüglich ein nicht unerheblicher gestalterischer Spielraum verbleibt (vgl. BGH GRUR 1993, 34 [36] - Bedienungsanweisung; LG München I GRUR-RR 2008, 74 [75] - Biogas Fonds).
  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15

    Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt wird, die auf dem als Anlage K 1 beigefügten Datenträger befindlichen und über den [angegebenen] Pfad seitenweise abrufbaren, als "Afghanistan Papiere" bezeichneten Schriftstücke ganz oder in Teilen ohne Zustimmung der Klägerin im Internet zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wenn dies geschieht, wie unter der [angegebenen] Internetadresse geschehen (OLG Köln, GRUR-RR 2016, 59).
  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 139/15

    Urheberrechtlicher Schutz geheimer militärischer Lageberichte der Bundesregierung

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt wird, die auf dem als Anlage K 1 beigefügten Datenträger befindlichen und über den [angegebenen] Pfad seitenweise abrufbaren, als "Afghanistan Papiere" bezeichneten Schriftstücke ganz oder in Teilen ohne Zustimmung der Klägerin im Internet zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wenn dies geschieht, wie unter der [angegebenen] Internetadresse geschehen (OLG Köln, GRUR-RR 2016, 59).
  • LG Köln, 15.12.2016 - 14 O 302/15

    Unterlassungsanspruch der Veröffentlichung von Texten (hier: Addendum und

    Gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist ein Klageantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 323 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urteil vom 14.12.1998 -II ZR 330/97-juris Rz. 7 m.w.N.; BGH, Urteil vom 28.11.2002, I ZR 168/00 -P-Vermerk, juris Rz 46; OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 - 6 U 5/15 - Afghanistan-Papiere, zitiert nach juris Rn. 21).

    Je länger ein Text ist, desto größer ist der Spielraum für Gestaltungsmöglichkeiten bei der individuellen Wortwahl und Darstellungsform, und kann deshalb umso eher eine hinreichende eigenschöpferische Prägung erkannt werden (OLG Köln, Beschluss vom 30.09.2011 - 6 U 82/11 - BeckRS 2011, 26662; OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 - 6 U 5/15 - Afghanistan-Papiere, zitiert nach juris Rn. 28 m.w.N.).

    Wird die Urheberschaft substantiiert behauptet, muss der Verletzer seinerseits substantiiert darlegen, wer, wenn nicht der Anspruchsteller, weshalb Urheber sein soll (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 -6 U 5/15 - Afghanistan-Papiere, juris Rn. 25 m.w.N.).

    Von § 5 Abs. 1 UrhG erfasst sind zum einen alle Rechtsnormen und regelnden amtlichen Äußerungen, die von einer Stelle stammen, die mit der Erfüllung öffentlicher hoheitlicher Aufgaben betraut sind; darunter zählen zum anderen behördliche und insbesondere gerichtliche Entscheidungen sowie amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 - 6 U 5/15, Afghanistan-Papiere, juris Rn. 31).

    Die Verfügungsbeklagte kann auch nicht unter Berufung auf gewichtige Interessen der Öffentlichkeit an einer Kenntnisnahme des Addendums die fehlende (vollständige) Veröffentlichung desselben gleichsam umgehen, indem sie sich interne Dokumente auf unbekanntem, auch von ihr nicht offengelegtem Wege verschafft und versucht, eine eigenmächtige Veröffentlichung über § 5 UrhG zu legitimieren; das entspricht nicht Sinn und Zweck des § 5 UrhG, der lediglich einen Schutz für von dem Berechtigten tatsächlich veröffentlichte und der Allgemeinheit bereits zugänglich gemachte amtliche Werke ausschließt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015, 6 U 5/15 - Afghanistan-Papiere, zitiert nach juris Rn. 33).

    Vielmehr hat die Abwägung im Rahmen der Auslegung und Anwendung der Schrankenregelungen der §§ 50, 51 UrhG zu erfolgen (vgl. OLG Köln, Urt.v. 12.06.2015 6 U 5/15, Afghanistan-Papiere, zitiert nach juris Rn. 38 f).

    Auch wenn man - im Ansatz mit der Verfügungsbeklagten - die Meinungs- und Rundfunkfreiheit weit auslegt und auch ein Berufen auf die Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG berücksichtigt, und selbst wenn diese Grundrechte im Wege verfassungskonformer Auslegung der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen in einen Ausgleich zu den gleichfalls grundrechtlich geschützten Verwertungs- und Geheimhaltungsinteressen der Klägerin zu bringen sind, überwiegen die Grundrechte der Verfügungsbeklagten gegenüber denjenigen, auf die sich die Klägerin berufen kann, nicht in dem Sinne, dass auch die Veröffentlichungen der gesamten und ungekürzten streitgegenständlichen Texte von dem Zweck der urheberrechtlichen Schrankenregelung des Zitatrechts gedeckt sind (siehe auch OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015, 6 U 5/15 - Afghanistan-Papiere, zitiert nach juris Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 1 S 1530/16

    Zum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren

    Das stellt keine journalistische Tätigkeit dar (vgl. dementsprechend auch OLG Köln, Urt. v. 12.06.2015 - I-6 U 5/15, 6 U 5/15 - NJW-RR 2016, 165 und LG Köln, Urt. v. 02.10.2014 - 14 O 333/13 - juris: keine "Berichterstattung" über Tagesereignisse im Sinne von § 50 UrhG, wenn sich das Internetportal eines Zeitungsverlages darauf beschränkt, militärische Lageberichte in systematisierter Form einzustellen und zum Abruf bereitzuhalten).
  • LG Köln, 31.07.2020 - 14 O 470/18
    Je länger ein Text ist, desto größer ist der Spielraum für Gestaltungsmöglichkeiten bei der individuellen Wortwahl und Darstellungsform, und kann deshalb umso eher eine hinreichende eigenschöpferische Prägung erkannt werden (OLG Köln, Beschluss vom 30.09.2011 - 6 U 82/11 - BeckRS 2011, 26662; OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 - 6 U 5/15 - Afghanistan-Papiere, zitiert nach juris Rn. 28 m.w.N.).

    Wird die Urheberschaft substantiiert behauptet, muss der Verletzer seinerseits substantiiert darlegen, wer, wenn nicht der Anspruchsteller, weshalb Urheber sein soll (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 -6 U 5/15 - Afghanistan-Papiere, juris Rn. 25 m.w.N.).

    Von § 5 Abs. 1 UrhG erfasst sind zum einen alle Rechtsnormen und regelnden amtlichen Äußerungen, die von einer Stelle stammen, die mit der Erfüllung öffentlicher hoheitlicher Aufgaben betraut sind; darunter zählen zum anderen behördliche und insbesondere gerichtliche Entscheidungen sowie amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 - 6 U 5/15, Afghanistan-Papiere, juris Rn. 31).

  • LG Köln, 12.11.2020 - 14 O 163/19

    Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens auf Website nach Informationsgewährung

    Wird die Urheberschaft substantiiert behauptet, muss der Verletzer seinerseits substantiiert darlegen, wer, wenn nicht der Anspruchsteller, Urheber sein soll (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 -6 U 5/15 - Afghanistan-Papiere, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.12.2017 - 6 U 8/17

    Rechtsstellung des Bundesinstituts für Risikobewertung hinsichtlich einer im

    Der Urheber kann aber die Veröffentlichung selbst Dritten überlassen; so kann er im Rahmen einer Nutzungsrechtseinräumung dem Nutzungsberechtigten die Veröffentlichung des Werks zunächst gestatten und es dem Nutzungsberechtigten überlassen, wann er von seiner Befugnis Gebrauch macht (vgl. Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl., § 12 Rn. 2; Senat, Urt. v. 12.6.2017 - 6 U 5/15, juris, Rn. 34 - Afghanistan Papiere).
  • LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19

    Feindliche Übernahme

    Der Urheber kann im Rahmen einer Nutzungsrechtseinräumung dem Nutzungsberechtigten die Veröffentlichung des Werkes zunächst gestatten und es dem Nutzungsberechtigten überlassen, wann er von seiner Befugnis Gebrauch macht (OLG Köln, Urteil vom 12.6.2015 - 6 U 5/15 Afghanistan Papiere).
  • LG Köln, 10.08.2023 - 14 O 144/23

    Veränderung eines als Sprachwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG geschützten

    Je länger dabei ein Text ist, desto größer ist der Spielraum für Gestaltungsmöglichkeiten bei der individuellen Wortwahl und Darstellungsform und kann deshalb umso eher eine hinreichende eigenschöpferische Prägung erkannt werden (OLG Köln GRUR-RR 2016, 59, 60 - Afghanistan Papiere).
  • OLG München, 03.03.2023 - 6 W 1491/22

    Werkqualität von Datenschutzerklärungen

    Wird die Urheberschaft bestimmter Personen - wie hier - substanziiert behauptet, genügt es jedoch nicht, sie mit Nichtwissen (oder einfach) zu bestreiten, sondern der Verletzer muss substanziiert darlegen, wer weshalb Urheber sein soll (OLG Köln, NJW-RR 2016, 165 Rn. 23; Thum, in: Wandtke/Bullinger, a.a.O., UrhG § 7 Rn. 45, Loewenheim/Peifer, in: Schricker/Loewenheim, UrhR, 6. Aufl., UrhG § 10 Rn. 1; vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 24.06.2008 - 4 U 25/08, BeckRS 2009, 6891).
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