Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.11.2011 - 6 W 234/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
Gegenstandswert beim Angebot eines Musikstücks in einer Internet-Tauschbörse - Die Festsetzung des Streitwerts für einen auf Unterlassung des Angebots eines einzelnen Musikstücks aus einem Sampler in sogenannten Tauschbörsen gerichteten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit EUR 3.000,00 kann angemessen sein.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Filesharing - 3.000 EUR Streitwert für einzelnen Musiktitel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenstandswert der Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen im vorläufigen Rechtsschutz
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streitwert für einzelnes Musikstück in P2P-Fällen liegt bei 3.000,- EUR
- lto.de (Kurzinformation)
Gegenstandswert bei urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch bezüglich eines Titels aus einem Sampler beträgt 3.000 Euro
Besprechungen u.ä.
- wbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)
OLG Köln reduziert den Streitwert für das Anbieten eines Musiktitels auf 3.000
Verfahrensgang
- LG Köln, 31.08.2011 - 33 O 202/11
- OLG Köln, 17.11.2011 - 6 W 234/11
Zeitschriftenfundstellen
- MIR 2011, Dok. 095
