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   OLG Köln, 18.07.2011 - I-5 U 42/11   

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https://dejure.org/2011,26954
OLG Köln, 18.07.2011 - I-5 U 42/11 (https://dejure.org/2011,26954)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.07.2011 - I-5 U 42/11 (https://dejure.org/2011,26954)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - I-5 U 42/11 (https://dejure.org/2011,26954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 134; BGB § 398; StGB § 203
    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen eines Zahnlabors

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BGB § 398; StGB § 203
    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen eines Zahnlabors gegen einen Zahnarzt an eine Verrechnungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 62
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 04.07.2005 - 13 U 16/05
    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2011 - 5 U 42/11
    Das Landgericht hat sich zutreffend der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung angeschlossen, dass Zahnlabore und ihre Inhaber nicht unter die zur Wahrung von Privatgeheimnissen verpflichteten Berufsgruppen des § 203 StGB fallen (OLG Hamm OLGR 1994, 169 f.; OLG Koblenz OLGR 2002, 66 f.; OLG Oldenburg MedR 2008, 222 f.).
  • OLG Köln, 30.10.2009 - 5 U 112/08

    Recht auf Anwesenheit des Ehegatten bei ärztlicher Begutachtung

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2011 - 5 U 42/11
    Der Umstand, dass Zahnlabore und ihre Inhaber nach der gesetzlichen Regelung nicht unter die zur Wahrung von Privatgeheimnissen verpflichteten Berufsgruppen des § 203 StGB fallen, lässt sich in der Sache damit rechtfertigen, dass prothetische Behandlungen und die hierzu erforderlichen zahntechnischen Leistungen die Persönlichkeit und den Intimbereich des Patienten nicht in besonderer Weise betreffen (vgl. Senatsbeschluss vom 30.10.2008 - 5 U 112/08, MedR 2010, 879).
  • OLG Hamm, 11.05.1994 - 12 U 174/93

    Ernsthafte Erfüllungsverweigerung

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2011 - 5 U 42/11
    Das Landgericht hat sich zutreffend der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung angeschlossen, dass Zahnlabore und ihre Inhaber nicht unter die zur Wahrung von Privatgeheimnissen verpflichteten Berufsgruppen des § 203 StGB fallen (OLG Hamm OLGR 1994, 169 f.; OLG Koblenz OLGR 2002, 66 f.; OLG Oldenburg MedR 2008, 222 f.).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2002 - 25 U 120/01

    Zur notwendigen Aufklärung über die Möglichkeit einer Konservierung einer

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2011 - 5 U 42/11
    Das Landgericht hat sich zutreffend der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung angeschlossen, dass Zahnlabore und ihre Inhaber nicht unter die zur Wahrung von Privatgeheimnissen verpflichteten Berufsgruppen des § 203 StGB fallen (OLG Hamm OLGR 1994, 169 f.; OLG Koblenz OLGR 2002, 66 f.; OLG Oldenburg MedR 2008, 222 f.).
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