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   OLG Köln, 17.08.2012 - I-6 U 208/10   

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OLG Köln, 17.08.2012 - I-6 U 208/10 (https://dejure.org/2012,22406)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.08.2012 - I-6 U 208/10 (https://dejure.org/2012,22406)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. August 2012 - I-6 U 208/10 (https://dejure.org/2012,22406)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 19a, 97 UrhG

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für durch Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlegal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Eltern haften für Rechtsverletzung ihrer volljährigen Kinder über Filesharing-Systeme

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10
    Entgegen der Auffassung des Beklagten besteht ein Beweisverwertungsverbot nicht (vgl. BGH GRUR 2010, 633, 635 [Rn. 28 ff.] - Sommer unseres Lebens).

    Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (vgl. BGH GRUR 2010, 633, 634 [Rn. 12] - Sommer unseres Lebens).

    Als Störer haftet, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, GRUR 2010, 633, 634 [Rn. 19] - Sommer unseres Lebens m.w.N.).

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Beklagten hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11 - das Urteil des Senats mangels hinreichender Darlegung der Gründe, warum die Revision nicht, wie aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts naheliegend, zugelassen worden ist, aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen.

    Die Revision wird im Hinblick auf die diesbezüglichen Erwägungen im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11 - zugelassen.

  • LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 710/09

    Illegale Verbreitung von Musikaufnahmen über

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10
    Ob es grundsätzlich einer solchen Konkretisierung bedarf, um dem Abgemahnten vor Augen zu führen, welche Verletzungshandlungen ihm angelastet werden und welches Verhalten er künftig zu unterlassen hat (so OLG Düsseldorf vom 14.11.2011 - 20 W 132/11 - Rn. 5, zitiert nach juris; LG Hamburg MMR 2011, 53, 55), erscheint jedoch zweifelhaft.
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10
    Hat ein als Verletzer in Anspruch Genommener zum Ausdruck gebracht, dass er eine Abmahnung als hinreichende Mitteilung einer Rechtsverletzung akzeptiere, so muss er sich daran grundsätzlich nach Treu und Glauben festhalten lassen (vgl. BGH GRUR 2011, 1038, 1041 [Rn. 33] - Stiftparfüm).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10
    Dann aber stellte sich eine diesbezügliche Belehrung weder als bloße Förmelei noch für den Beklagten als unzumutbar dar (gegen eine anlasslose Instruktionspflicht gegenüber volljährigen Familienmitgliedern dagegen OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 73, 74 - Filesharing durch Familienangehörige; LG Mannheim MMR 2007, 267, 268).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 270/02

    Rückforderung eines unzulässigen Erfolgshonorars

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10
    Vielmehr hat der Rechtsanwalt in diesem Fall von vornherein einen vertraglichen Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren (vgl. BGH vom 05.04.1976 - III ZR 79/74 - Rn. 27 f.; zitiert nach juris; NJW 2004, 1169, 1171).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 20 W 132/11

    Filesharing-Abmahnung als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10
    Ob es grundsätzlich einer solchen Konkretisierung bedarf, um dem Abgemahnten vor Augen zu führen, welche Verletzungshandlungen ihm angelastet werden und welches Verhalten er künftig zu unterlassen hat (so OLG Düsseldorf vom 14.11.2011 - 20 W 132/11 - Rn. 5, zitiert nach juris; LG Hamburg MMR 2011, 53, 55), erscheint jedoch zweifelhaft.
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10
    Verhandlungen schweben deshalb bereits dann, wenn der in Anspruch Genommene Erklärungen abgibt, die den Gläubiger berechtigter Weise annehmen lassen, dass der Schuldner sich auf eine Erörterung über die Berechtigung des Anspruchs einlässt und diese nicht endgültig ablehnt (vgl. BGH NJW 2007, 587; NJW 2004, 1654).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10
    Dann aber hat die Abmahnung im vorliegenden Fall ihren Zweck erfüllt, die Klägerinnen ohne die Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502, 503 [Rn. 11] - pcb; GRUR 2010, 354, 355 [Rn. 8]- Kräutertee; Bornkamm a.a.O. Rn. 1.80), und entsprach als solche dem objektiven Interesse des Beklagten.
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10
    Dann aber hat die Abmahnung im vorliegenden Fall ihren Zweck erfüllt, die Klägerinnen ohne die Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502, 503 [Rn. 11] - pcb; GRUR 2010, 354, 355 [Rn. 8]- Kräutertee; Bornkamm a.a.O. Rn. 1.80), und entsprach als solche dem objektiven Interesse des Beklagten.
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

  • LG Mannheim, 29.09.2006 - 7 O 76/06

    Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für

  • OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11

    Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden

  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

  • BGH, 05.04.1976 - III ZR 79/74

    Klage auf Vergütung der Tätigkeit als Rechtsanwalt - Abgrenzung zwischen

  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

  • LG Köln, 24.11.2010 - 28 O 202/10

    Schadensersatz wegen Filesharings über einen häuslichen Internetzugang;

  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

  • BGH, 30.06.2006 - V ZR 148/05

    Beurkundungsbedürftigkeit mündlich besprochener Umstände; Berücksichtigung neuer

  • OLG Köln, 09.09.2010 - 6 W 114/10

    Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts für ein Verfahren auf Unterlassung der

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Das Berufungsgericht hat den Beklagten erneut zur Zahlung von 2.841 EUR verurteilt (OLG Köln, Urteil vom 17. August 2012 - 6 U 208/10, juris).
  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 10/13

    Anforderungen an den Nachweis einer Urheberrechtsverletzung im Wege des

    Dann aber durfte sich der Beklagte nicht darauf beschränken, die Rechteinhaberschaft der Klägerinnen an den Musiktiteln mit Nichtwissen zu bestreiten, sondern hätte zur Entkräftung des Indizienbeweises nähere Anhaltspunkte aufzeigen müssen, aus denen sich im konkreten Fall Zweifel an der Richtigkeit der Eintragung der Klägerinnen als Rechteinhaberinnen ergeben könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 21.04.2011 - 6 W 58/11 - Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 -).

    Dagegen spricht, dass schon die Verletzung der Rechte an einem einzelnen Titel einen Unterlassungsanspruch auslöst, der sich nicht auf das betreffende Werk beschränkt, sondern auch die öffentliche Zugänglichmachung anderer Titel erfasst, die im Kernbereich dieser Verletzungshandlung liegen (vgl. Senatsurteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 -).

    Hat ein als Verletzer in Anspruch Genommener zum Ausdruck gebracht, dass er eine Abmahnung als hinreichende Mitteilung einer Rechtsverletzung akzeptiere, so muss er sich daran grundsätzlich nach Treu und Glauben festhalten lassen (vgl. BGH GRUR 2011, 1038 Rn. 33 - Stiftparfüm; Senat WRP 2012, 1007 Rn. 43; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 -).

    Unter Einbeziehung des hohen Angriffsfaktors und des damit einhergehenden enormen wirtschaftlichen Interesses der Klägerinnen an der Unterbindung drohender weiterer umfangreicher Rechtsverletzungen (vgl. Senat GRUR-RR 2010, 173 [175] - 965 Musikdateien zum Download; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 -) erscheint dem Senat vorliegend auch im Hinblick auf den konkreten Beleg von nur 430 am 03.03.2008 zu Lasten der Klägerinnen begangener Rechtsverletzungen ein Gegenstandswert von 400.000,00 EUR angemessen.

    Vielmehr hat der Rechtsanwalt in diesem Fall von vornherein einen vertraglichen Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren (vgl. BGH vom 05.04.1976 - III ZR 79/74 - Rn. 27 f.; zitiert nach juris; NJW 2004, 1169, 1171; Senat WRP 2012, 1007 Rn. 47; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 -).

  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 109/13

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Inanspruchnahme des Inhabers eines

    Um die Indizwirkung der Einträge in der Katalogdatenbank zu entkräften, hätte der Beklagte über seine Erklärung mit Nichtwissen hinaus nähere Anhaltspunkte aufzeigen müssen, aus denen sich im Streitfall Zweifel an der Richtigkeit der Eintragungen ergeben könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 21.04.2011 - 6 W 58/11; Urteil vom 02.08.2013 - 6 U 10/13; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10; Urteil vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).
  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12

    Beweiswürdigung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    Dagegen spricht, dass schon die Verletzung der Rechte an einem einzelnen Titel einen Unterlassungsanspruch auslöst, der sich nicht auf den betreffenden Titel beschränkt, sondern noch andere Titel und öffentliche Zugänglichmachungen erfasst, die im Kernbereich dieser Verletzungshandlung liegen (vgl. Senat, Urteil v. 17.08.2012, 6 U 208/10, K&R 2012, 531).
  • OLG Köln, 28.05.2013 - 6 W 60/13

    Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen volljähriger Kinder

    Soweit der Senat ausgesprochen hat, dass es dem Inhaber eines Internetanschlusses obliegt, Maßnahmen zu treffen, um Rechtsverletzungen durch volljährige Familienangehörige entgegenzuwirken (Beschluss vom 4.6. 2012 - 6 W 81/12 - BeckRS 2012, 13493; Urteil vom 17.8. 2012 - 6 U 208/10 - unveröffentlicht), so betrifft diese Rechtsprechung nicht die Haftung als Täter oder Teilnehmer der Rechtsverletzung, sondern die Inanspruchnahme als Störer.

    Diese Rechtsfrage ist allerdings in der höchstrichterlichen Rechtsprechung umstritten, und im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.3.2012 (1 BvR 2365/11 - GRUR 2012, 601 Rn. 23 ff. - Leuchtturm und 99 Luftballons) hat der Senat gerade im Hinblick auf diese Rechtsfrage in dem bereits zitierten Urteil vom 17.8.2012 (6 U 208/10) die Revision zugelassen, die auch eingelegt worden ist und über die der Bundesgerichtshof bislang nicht entschieden hat.

  • OLG Köln, 15.01.2013 - 6 W 12/13

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen

    Denn auch in diesem Fall würden die Klägerinnen die Zahlung der gesetzlichen Gebühren schulden (vgl. Senat vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 - m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 93/13

    Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts an einem Filmwerk

    Die erstmals im Berufungsvorbringen unter Hinweis auf das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 24.05.2013 - 36 C 197/12 - aufgestellte, vom Klägervertreter in der Berufungsverhandlung bestrittene Behauptung, dass die Bevollmächtigten der Klägerin gegenüber dieser nicht nach dem RVG abrechnen und deshalb den entsprechenden Betrag auch nicht mit der Klage vom Beklagten verlangen könnten, ist zum einen schon prozessual unbeachtlich (§ 531 Abs. 2 ZPO) und zum anderen auch unerheblich, weil für einen dem Fall des Amtsgerichts Hamburg entsprechenden Sachverhalt keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte vorgetragen worden sind (vgl. zum Problemkreis im Übrigen auch Senat, Urt. v. 17.08.2012 - 6 U 208/10).
  • OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12

    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses wegen

    Die Aktivlegitimation der Klägerinnen ergibt sich - wie vom Landgericht zutreffend angenommen - bezüglich der den Schadensersatzforderungen zu Grunde gelegten 15 Musikdateien sowie hinsichtlich der weiteren 85 in der Anspruchsbegründung aufgezählten Titel indiziell aus den vorgelegten Auszügen der Q-Datenbank, an deren Richtigkeit das Vorbringen der Beklagten zu 2.) keine Zweifel weckt (vgl. Senat, Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10).

    Denn ungeachtet dessen war die Abmahnung - wie in Abgrenzung zu der beklagtenseits angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MMR 2012, 253 = WRP 2012, 595) bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - in Bezug auf den Kern des zur Unterlassung begehrten Verhaltens hinreichend bestimmt und jedenfalls unter den Umständen des Streitfalles dem Grunde nach erkennbar geeignet, den Beklagten einen Weg zur Vermeidung eines Rechtsstreits über die Unterlassungsansprüche der Klägerin aufzuzeigen, soweit diese berechtigt waren (vgl. Senat, MMR 2012, 616 [617] = WRP 2012, 1148; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 - m.W.N.).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12

    Ansprüche des Urhebers nach Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des

    Allein die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung führt nicht dazu, dass die Abmahnung ihren Zweck erfüllt und dem objektiven Interesse des Beklagten entsprochen hat (so aber OLG Köln, Urt. v. 17. Aug. 2012, 6 U 208/10, BeckRS 2013, 16966).
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