Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • blutalkohol , S. 198

    Verhängung eines Fahrverbotes gegen einen Taxifahrer

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Urteilsgründe bei drohendem Arbeitsplatzverlust

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Mehrfacher Verkehrsverstoß rechtfertigt Fahrverbot gegen Taxifahrer

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
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  • rechtplus.de (Kurzinformation)

    Keine Gnade mit schnellem Taxifahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Urteilsgründe bei drohendem Arbeitsplatzverlust

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 313
  • NZV 2004, 316



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04  

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Auch wenn sich das Rechtsmittel vorwiegend gegen das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wendet, erfasst dieses wegen der bestehenden Wechselwirkung gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff. = VRS 104, 454 ff. = NStZ-RR 2003, 279).

    Sollten die engen Voraussetzungen einer derartigen notstandsähnlichen Situation indes nicht festzustellen sein, so kann der Tatrichter gleichwohl bei Vorliegen wesentlicher und nicht vom Regelfall erfasster besonders gewichtiger Besonderheiten mit Ausnahmecharakter ausnahmsweise die Überzeugung gewinnen, dass die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist (oder die Dauer der Sperre zu hoch ist) und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. näher OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Hentschel, a.a.O., § 25 Rn. 24; zur Notwendigkeit der Anordnung eines Fahrverbots trotz eines Härtefalles bei einem uneinsichtigen Wiederholungstäter: Senat NZV 2004 316 f. = Verkehrsrecht 2004, 136).

    Dabei wird vorliegend aber zu beachten sein, dass berufliche Folgen auch schwerwiegender Art - das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte ist ohnehin nicht festgestellt - wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer hierfür allein nicht ausreichen können, da sie mit einem Fahrverbot sehr häufig verbunden sind, und einem Betroffenen daher grundsätzlich zuzumuten ist, diese Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorübergehenden Beschäftigung eines Fahrers, der Aufnahme eines Kredites oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (vgl. hierzu Senat VRS 104, 454 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05  

    Doch Fahrverbot für besorgten Vater?

    Allerdings teilt der Senat im Grundsatz den Ansatz des Tatrichters, dass auch bei Vorliegen einer im obigen Sinne relevanten notstandsähnlichen Situation die Verhängung eines Fahrverbots gleichwohl geboten ist, wenn es sich um einen wiederholt einschlägig auffällig gewordenen, gegenüber verkehrsrechtlichen Ge- und Verboten uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer handelt, auf den durch die Verhängung eines Fahrverbots eingewirkt werden muss (vgl. Senat NZV 2004, 316 f. = DAR 2004, 467 ff. = VRS 1006, 393 f. = SVR 2004, 473 f. = NStZ-RR 2004, 313 ff: Vorliegen einer außerordentlichen Härte bei einem Taxifahrer).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05  

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Erforderlich hierfür ist aber, dass es sich beim Fahrzeugführer um einen wiederholt auffällig gewordenen uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer handelt, auf den nur noch durch die Verhängung eines Fahrverbot eingewirkt werden kann (Senat NZV 2004, 316 f.).
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