Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Namensrecht: Name des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen mit gemeinsamer Sorge, wenn der Name der älteren Geschwister nach ausländischem Recht erteilt worden war
- Justiz Baden-Württemberg
Namensrecht: Name des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen mit gemeinsamer Sorge, wenn der Name der älteren Geschwister nach ausländischem Recht erteilt worden war
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgebliches Recht für das Namensrecht nach dem 31.03.1994 geborener Kinder
- rechtsportal.de
Namensrecht: Name des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen mit gemeinsamer Sorge, wenn der Name der älteren Geschwister nach ausländischem Recht erteilt worden war
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Name des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 17 UF 45/12
Keine Anwendung von § 1617 Abs. 1 S. 3 BGB, wenn älteres Geschwisterkind …
Eine Erweiterung auf später geborene Doppelnamensträger, entgegen dem eindeutigen Wortlaut, kommt mangels Regelungslücke nicht in Betracht (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.06.2012, 14 Wx 23/11).
