Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 04.08.2005 - 19 U 226/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gesamtschuldnerausgleich nach Scheitern der Ehe: Verwendung des Darlehens als Betriebsmittelkredit für die Zahnarztpraxis des Ehemannes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwendung eines Darlehens nach der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft ; Beendigung der Lebensgemeinschaft im Innenverhältnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426 Abs. 1
Gesamtschuldnerausgleich unter geschiedenen Ehegatten bei Tilgung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 22.12.2004 - 5 O 66/04
- OLG Karlsruhe, 04.08.2005 - 19 U 226/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 488
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Freiburg, 22.12.2004 - 5 O 66/04
Gesamtschuldnerausgleich: Ausgleichspflicht eines geschiedenen Ehegatten für ein …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2005 - 19 U 226/04
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 22.12.2004 - 5 O 66/04 - wird zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 22.12.2004, Geschäftsnummer 5 O 66/04, wird geändert:.
- BGH, 30.11.1994 - XII ZR 59/93
Ausgleichsansprüche des die gemeinsamen Schulden der Ehepartner allein …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2005 - 19 U 226/04
Für eine solche anderweitige Bestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung keine besondere Vereinbarung der Beteiligten erforderlich, sie kann sich vielmehr aus dem Inhalt und Zweck eines zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses oder aus der Natur der Sache ergeben, mithin aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens (BGH FamRZ 1995, 216 ff.). - BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80
Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2005 - 19 U 226/04
Der Anspruchsteller muss aber zum einen Grund und Höhe der Zuwendung darlegen, zu anderen die Umstände, aus denen sich ergibt, dass ihm die Beibehaltung der durch seine Zuwendung an den anderen herbeigeführten Vermögensverhältnisse nicht zuzumuten ist (vgl. BGHZ 82, 227, 230).
- KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
Anspruch eines Ehegatten auf Ersatz der Einlagerungskosten für von dem anderen …
Dann wäre eine anteilige Haftung der Antragsgegnerin ausgeschlossen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 488 , juris Rn. 15;… Palandt-Grüneberg, § 426 BGB , Rn. 12). - OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 5 U 66/08
Gemeinschaft: Anspruch auf Abgabe einer Zweckerklärung für Grundschulden bzw. auf …
Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe (FamRZ 2006, 488), das von einer Alleinschuld des Betriebsinhabers ausging, ist hier nicht einschlägig, da dort zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags die Wohnbaudarlehen zurückgeführt bzw. zu "echten" betrieblichen Darlehen geworden waren. - OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 24 U 17/10
Eheleute sind als Gesamtschuldner der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der …
Handelt es sich bei den Gesamtschuldnern wie hier um geschiedene Eheleute, so ist für die Quote möglicher Ausgleichsansprüche nach dem Scheitern der Ehe in erster Linie auf den Zweck der eingegangenen Verbindlichkeit abzustellen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 488).