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OLG Karlsruhe, 04.10.2004 - 16 UF 81/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entzug der Personensorge einer Mutter für ihr Kind bis zum Eintritt ihrer Volljährigkeit; Ruhen der elterlichen Sorge bei Geschäftsunfähigkeit; Zeitliche Begrenzung von gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährung des Kindeswohls
- Judicialis
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 24.03.2004 - 7B F 61/03
- OLG Karlsruhe, 04.10.2004 - 16 UF 81/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1272
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 01.09.2006 - 19 WF 285/06
Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechts und weiterer Teilbereiche des Sorgerechts …
Die Entziehung (eines Teilbereichs) der elterlichen Sorge im Wege der einstweiligen Anordnung ist zwar grundsätzlich nicht zeitlich zu beschränken (vgl. Palandt- Diederichsen, BGB, § 1666 RN 51; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1272 [OLG Karlsruhe 04.10.2004 - 16 UF 81/04] ), und zwar deshalb nicht, weil das Gericht auf § 1666 BGB gestützte länger dauernde Maßnahmen ohnehin gem. § 1696 Abs. 3 BGB in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen hat.