Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 12 U 13/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherers hinsichtlich der Alkoholisierung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort durch einen Repräsentanten des Versicherungsnehmers unter Berücksichtigung eines Nachtrunks

  • Justiz Baden-Württemberg

    Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherers hinsichtlich der Alkoholisierung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort durch einen Repräsentanten des Versicherungsnehmers unter Berücksichtigung eines Nachtrunks

  • IWW
mehr
  • blutalkohol , S. 469
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Alkoholisierung - Leistungsfreiheit Kaskoversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Bedeutung des Nachtrunks in der Kaskoversicherung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Den Verstoß gegen den objektiven und subjektiven Tatbestand der Strafvorschrift darzulegen und zu beweisen obliegt dem Versicherer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Leistungsbefreiung für Versicherer, wenn Alkoholkonsum vor einem Unfall nicht nachweisbar ist

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Nachweis des Alkoholunfalls bei Nachtrunk - Voraussetzungen der Unfallflucht

Verfahrensgang

  • LG Mannheim, 11.12.2007 - 3 O 205/07
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 12 U 13/08

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1248
  • MDR 2008, 1207
  • NZV 2009, 43
  • VersR 2008, 1526



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Wird zitiert von ...  

  • KG, 26.10.2010 - 6 U 209/09  

    Nachtrunk als Obliegenheitsverletzung

    Da durch das Unfallereignis vom 08. Dezember 2005 Schäden nicht nur an dem vom Kläger geführten Leasingfahrzeug, sondern erkennbar in nicht unerheblichem Umfang auch an der Lichtzeichenanlage entstanden waren, oblag dem Kläger abgeleitet aus der Vorschrift des § 142 StGB auch im Rahmen der hier maßgeblichen Fahrzeugversicherung die Obliegenheit, sich für eine evtl. Feststellung seiner Alkoholisierung durch die Polizei zur Verfügung zu halten (vgl. dazu BGH VersR 1976, 84 sowie OLG Karlsruhe NZV 2009, 43 - 45; LG Kassel ZfSch 2007, 517 - 518; OLG München OLGR München 1995, 230 - 231; OLG Köln VersR 1993, 45, 46).
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