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OLG Karlsruhe, 08.01.2010 - 18 UF 124/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Verhinderung an der Ausübung der elterlichen Sorge i.S. von § 1674 Abs. 1 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1674 Abs. 1
Begriff der Verhinderung an der Ausübung der elterlichen Sorge i.S. von § 1674 Abs. 1 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Überlingen, 23.05.2008 - 3 F 26/08
- OLG Karlsruhe, 08.01.2010 - 18 UF 124/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 09.11.2010 - 18 UF 185/09
Wirksamkeit eines Gegenantrages im Scheidungsverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2010 - 18 UF 124/08
Gegen diesen Beschluss haben beide Eltern Beschwerde eingelegt (18 UF 185/09).Der Senat hat die Akten des Vormundschaftsgerichts Überlingen (XVII 149/02) und die Akten der Beschwerde 18 UF 185/09 beigezogen sowie Kindesmutter, Kindesvater und Pflegeeltern mündlich angehört.
- BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04
Ruhen der elterlichen Sorge bei Abwesenheit eines Elternteils
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2010 - 18 UF 124/08
Eine Übertragung der Ausübung auf Dritte ist kein solches Hindernis, da sie jederzeit widerruflich ist und die Elternteile letztlich die Verantwortung für die Ausübung der elterlichen Sorge behalten (BGH FamRZ 2005, 29 ).
- OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 18 UF 266/11
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Vater: …
Mit Beschluss vom 8.1.2010 (18 UF 124/08) hob der Senat den Beschluss des Familiengerichts Überlingen vom 23.5.2008, in dem das Ruhen der elterlichen Sorge festgestellt wurde, auf.