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   OLG Karlsruhe, 08.04.2002 - 2 WF 92/01, 2 WF 93/01   

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https://dejure.org/2002,16294
OLG Karlsruhe, 08.04.2002 - 2 WF 92/01, 2 WF 93/01 (https://dejure.org/2002,16294)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.04.2002 - 2 WF 92/01, 2 WF 93/01 (https://dejure.org/2002,16294)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. April 2002 - 2 WF 92/01, 2 WF 93/01 (https://dejure.org/2002,16294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Kindeswohls und des wahren Kindeswillens für die Bestimmung des Umgangsrechts; Anspruch eines "sozialen Vaters" auf Umgangsrecht mit einem Kind

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Kindeswohls und des wahren Kindeswillens für die Bestimmung des Umgangsrechts; Anspruch eines "sozialen Vaters" auf Umgangsrecht mit einem Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1210
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 2 WF 54/98

    Übernahme der elterlichen Sorge und Abklärung des erhobenen Vorwurfs des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2002 - 2 WF 92/01
    Die Beschwerde ist, obwohl eine Zwischenentscheidung angegriffen wird, zulässig, weil sie unmittelbar in die Rechte der Beteiligten eingreift (OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, Seite 521 f).

    Da sich deren wahrer Wille jedoch, wie vom erstinstanzlichen Richter festgestellt, nicht sicher feststellbar ist, lässt sich dieser nur über ein Sachverständigen-Gutachten, welches als solches dem Kindeswohl nicht abträglich ist (OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, S. 521 f.) ermitteln.

    Dementsprechend folgt der Senat dem erstinstanzlichen Richter in der Beurteilung, dass vorliegend die Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung der Antragsgegnerin zur Einholung eines Sachverständigengutachtens gem. § 1666 Abs. 3 BGB als gegeben anzusehen sind (siehe hierzu auch OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, Seite 521 f.; einschränkend OLG Frankfurt, FF 2000, Seite 176 f).

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Falls ohne psychologische Untersuchung des Kindes keine hinreichende Aufklärung des Sachverhalts möglich gewesen wäre, hätte darüber hinaus die Möglichkeit bestanden, die Zustimmung der Mutter gemäß § 1666 Abs. 3 BGB zu ersetzen (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2008, 692, 693 = FamRZ 2008, 2147 (LS); OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1210, 1211; Rahm/Künkel/Schneider aaO Rdn. III B 73; Staudinger/Coester BGB [2009] § 1666 Rdn. 224; Vogel FPR 2008, 617).

    Müsste das Gericht ohne psychologische Begutachtung des Kindes von Maßnahmen nach § 1666 BGB absehen, obwohl es eine Kindeswohlgefährdung nicht ausschließen könnte, wird eine Begutachtung regelmäßig zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung erforderlich sein (zu dieser Voraussetzung des § 1666 Abs. 3 BGB vgl. OLG Brandenburg OLGR 2008, 692, 693; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1210, 1211; OLG Frankfurt FF 2000, 176).

  • OLG Oldenburg, 31.03.2003 - 11 UF 25/03

    Umgangsrecht des früheren heterosexuellen nichtehelichen Lebensgefährten der

    Als Lebenspartner kann jedoch nur der gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem LPartG angesehen werden, nicht der heterosexuelle nichteheliche Lebensgefährte (ebenso Ziegler, a.a.O.; MK-Finger, 4. Aufl., § 1685, Rn. 8; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1210; Palandt/Diederichsen, 62. Aufl., § 1685, Rn. 7; zum Ausschluss des nichtehelichen Lebensgefährten nach § 1685 Abs. a.F. vgl. OLGE Bamberg und Dresden, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 183/07

    Ersetzung der Zustimmung eines Elternteiles zur Erstellung eines Gutachtens zu

    Diese Vorschrift gibt dem Familiengericht die Befugnis, zur Abwehr einer Gefährdung des Kindeswohls notwendige Erklärungen der Eltern zu ersetzen, etwa in ärztliche Heileingriffe oder Untersuchungen einzuwilligen (vgl. Johannsen/Henrich/Büte, Eherecht, 4. Aufl., § 1666, Rz. 69) oder auch der psychologischen Begutachtung des Kindes zuzustimmen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1210; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1666, Rz. 53).
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