Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03   

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2004, 1469
  • NStZ-RR 2005, 12



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Naumburg, 23.04.2012 - 1 Ws 48/12  

    Verfolgung eines das Urteil nach Fertigstellungsfrist teilweise abändernden

    Leitung der Rechtssache ist daher der Inbegriff aller Maßnahmen, die auf die Erledigung der Sache hinzielen (vgl. hierzu BGHSt 12, 191, 192; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 3 Ws 174/03).

    Dem trägt die in Rechtsprechung und Lehre dem Rechtsbeugungstatbestand zuerkannte Sperrwirkung Rechnung, wonach eine Verurteilung wegen eines Verhaltens bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache nach anderen Strafvorschriften nur möglich ist, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 339 StGB gegeben sind (BGH, Urteil vom 07. Dezember 1956 - 1 StR 56/56; Urteil vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 3 Ws 174/03 m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/06  

    Freiheitsstrafe wegen exhibitionistischer Handlungen: Aussetzung zur Bewährung

    Die erweiterte Aussetzungsmöglichkeit nach § 183 Abs. 3 StGB hat der Gesetzgeber auch im Rahmen der verschiedenen Reformen der Sexualdelikte nicht geändert (s. dazu BGH NStZ-RR 2005, 12 m.w.N.).
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