Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Augenblicksversagen bei einem Rotlichtverstoß wegen Ablenkung durch ein liegen gebliebenes Fahrzeug
- Justiz Baden-Württemberg
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Augenblicksversagen bei einem Rotlichtverstoß wegen Ablenkung durch ein liegen gebliebenes Fahrzeug
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Rotlichtverstoß (fahrlässiger) - Fahrverbot trotz Augenblicksversagens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrverbot bei Rotlichtverstoß; Begriff des Augenblicksversagens
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Vorliegen einer Augenblicksversagens
- IWW (Entscheidungsanmerkung und Kurzinformation und Leitsatz)
Fahrverbot - Augenblicksversagen beim Rotlichtverstoß
- Sozietät Spiess und Collegen (Leitsatz)
Kein Augenblicksversagen bei Übersehen einer roten Ampel aufgrund Ablenkung durch liegen gebliebenen Lkw
- lto.de (Kurzinformation)
Ein Augenblicksversagen liegt nicht vor, wenn sich der Fahrzeugführer in seiner Aufmerksamkeit von einem liegen gebliebenen Fahrzeug derart ablenken lässt, dass er das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage übersieht
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung und Kurzinformation und Leitsatz)
Fahrverbot - Augenblicksversagen beim Rotlichtverstoß
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 04.05.2006 - 430 Js 21868/06
- OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06
Zeitschriftenfundstellen
- NZV 2007, 213
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09
Qualifizierter Rotlichtverstoß: kein Fahrverbot durch "Mitzieheffekt" // Von …
Von der Anordnung eines Fahrverbots ist abzusehen, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jedem sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann (BGHSt 43, 241 ; OLG Karlsruhe NZV 2006, 325 ; NZV 2007, 213 ).Ein entsprechender Vorwurf kann nur bei gleichzeitig besonders verantwortungslosem, d.h. durch groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit gekennzeichnetem Handeln erhoben werden (BGHSt 43, 241 ; OLG Karlsruhe NZV 2007, 213 ; NZV 2006, 325 ; OLG Hamm NZV 2005, 489 ).
- OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07
Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der außerorts …
Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.), sich durch ein am Straßenrand liegen gebliebenes Fahrzeug ablenken lässt (Senat VRS 111, 439 ff. = NZV 2007, 213 f.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichnen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.).
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