Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.10.2006 - 3 Ws 374/06   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Reichweite der Befugnis zur Übermittlung von Sozialdaten von Arbeitnehmern zur Durchführung eines Strafverfahrens

  • Justiz Baden-Württemberg

    Reichweite der Befugnis zur Übermittlung von Sozialdaten von Arbeitnehmern zur Durchführung eines Strafverfahrens

  • JurPC

    SGB X § 73
    Übermittlung von Sozialdaten

mehr
  • RA Kotz

    § 73 SGB X
    Sozialdaten: Übermittlung von nach § 73 SGB X im Strafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 73

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - 39 Jahre zurückliegende Baumängel: Strafverfolgung des Unternehmers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 3656
  • NStZ 2008, 108
  • NZBau 2007, 250
  • BauR 2006, 2112 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG München, 06.02.2007 - 3 Ws 68/07  

    Verteidigerwechsel - Verlegungsantrag bei früherer Terminabsprache

    Zwar ist die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung grundsätzlich nach § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen, sie ist jedoch ausnahmsweise statthaft, wenn sie darauf gestützt ist, dass die Entscheidung des Vorsitzenden rechtswidrig sei (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.05.2006, Gz. 3 Ws 374/06, und vom 22.07.2003, Gz. 3 Ws 407/03; Beschluss des 2. Strafsenats des OLG München vom 25.04.1994, NStZ 1994, 451; Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, § 213, Rn. 8 m.w.N.).
  • LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11  

    Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung: Übermittlungsbefugnis

    Insbesondere ist hier die Beschwerdebefugnis der Stadt E. - Jugendamt -, wiederum vertreten durch dessen Fachbereichsleiter, im Hinblick auf die sich aus der Regelung des § 67d Abs. 2 S. 1 SGB X ergebenden Verantwortlichkeit der übermittelnden Stelle für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung gegeben (vgl. OLG Karlsruhe , Beschluss v. 11.10.2006 - 3 Ws 374/06, NJW 2006, S. 3656), zumal die Beschwerdeführerin über die geforderte Information verfügt und als solche auch Adressatin des Beschlusses ist.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht