Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    §§ 276 Abs. 1, 315 BGB; §§ 15 Abs. 2, 19a, 31 UrhG

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Auslegung einer Unterlassungserklärung bezüglich der erfolgten Abmahnung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe nach Abgabe einer Unterlassungserklärung, wenn streitgegenständliches Lichtbild bei Direkteingabe der URL aufrufbar ist

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Verwirkung einer Vertragsstrafe bei URL-Erreichbarkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    URL-Erreichbarkeit genügt für Verstoß gegen Unterlassungserklärung

mehr
  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verwirkung einer Vertragsstrafe bei direkter URL-Erreichbarkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vertragsstrafe: Urheberrechtlich unberechtigt genutztes Foto darf auch nicht durch Direkteingabe der URL abrufbar sein - OLG Karlsruhe bestätigt Vertragsstrafe aufgrund einer Unterlassungserklärung / Streitgegenständliches Lichtbild war weiterhin durch Direkteingabe der URL zugänglich

Verfahrensgang

  • LG Mannheim, 29.03.2011 - 2 O 187/10
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 138
  • MMR 2013, 122



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11  

    Vertragsstrafe auch dann, wenn Foto nur noch über direkte Eingabe der URL

    Entsprechend hat der Senat auch bereits mit Urteil v. 12.09.2012 (6 U 58/11, veröffentlicht in juris) in einem solchen Fall ein öffentliches Zugänglichmachen i.S. des dortigen Vertragsstrafeversprechens angenommen.
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