Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Auslegung einer Unterlassungserklärung bezüglich der erfolgten Abmahnung
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Vertragsstrafe nach Abgabe einer Unterlassungserklärung, wenn streitgegenständliches Lichtbild bei Direkteingabe der URL aufrufbar ist
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Verwirkung einer Vertragsstrafe bei URL-Erreichbarkeit
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
URL-Erreichbarkeit genügt für Verstoß gegen Unterlassungserklärung
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Verwirkung einer Vertragsstrafe bei direkter URL-Erreichbarkeit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vertragsstrafe: Urheberrechtlich unberechtigt genutztes Foto darf auch nicht durch Direkteingabe der URL abrufbar sein - OLG Karlsruhe bestätigt Vertragsstrafe aufgrund einer Unterlassungserklärung / Streitgegenständliches Lichtbild war weiterhin durch Direkteingabe der URL zugänglich
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 29.03.2011 - 2 O 187/10
- OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2013, 138
- MMR 2013, 122
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11
Vertragsstrafe auch dann, wenn Foto nur noch über direkte Eingabe der URL …
Entsprechend hat der Senat auch bereits mit Urteil v. 12.09.2012 (6 U 58/11, veröffentlicht in juris) in einem solchen Fall ein öffentliches Zugänglichmachen i.S. des dortigen Vertragsstrafeversprechens angenommen.
