Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03   

Volltextveröffentlichungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Strafvollzug: Anfechtbarkeit eines Vollzugsplans wegen Rechtsfehlern im Aufstellungsverfahren durch zeitgleiche Erstellung zweier Fortschreibungen; notwendiger Inhalt des Vollzugsplans bzw. dessen Fortschreibung zur Durchführung einer Sozialtherapie

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 2004, 555



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug

    Eine Vollzugsplanung, die die diesbezüglichen Mindestanforderungen nicht erfüllt, genügt auch den grundrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, StV 1994, S. 93 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 1 Ws 165/03 -, StV 2004, S. 555 ; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Auflage 2005, § 7 Rn. 1).

    Wegen seiner zentralen Bedeutung für die Realisierung des Vollzugsziels muss der Vollzugsplan nicht nur für den Gefangenen verständlich sein und ihm als Leitlinie für die Ausrichtung seines künftigen Verhaltens dienen können, sondern es muss auch eine den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG genügende gerichtliche Kontrolle daraufhin möglich sein, ob die Rechtsvorschriften für das Aufstellungsverfahren beachtet wurden und das inhaltliche Gestaltungsermessen der Behörde rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, a.a.O., S. 94, und vom 21. Januar 2003 - 2 BvR 406/02 -, a.a.O., S. 620; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004, - 1 WS 165/03 -, a.a.O., S. 556).

    Hierzu sind wenigstens in groben Zügen die tragenden Gründe darzustellen, welche die Anstalt zur Befürwortung oder zur Verwerfung bestimmter Maßnahmen veranlasst haben (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 1 Ws 165/03 -, a.a.O.; Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 7 Rn. 3; Feest/Joester, a.a.O., § 7 Rn. 9; zurückhaltender Arloth/Lückemann, a.a.O., § 7 Rn. 7).

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08  
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  • OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03  

    Strafvollstreckung: Einzeltherapeutische Behandlung eines Gewalttäters;

    Auch ist bei der Prüfung der Entlassvoraussetzungen in einem solchen Fall in besonderer Weise zu beachten, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur dann als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, wenn mit ihr ein sinnvoller Behandlungsvollzug einhergeht, weshalb die frühestmögliche Durchführung medizinisch oder psychotherapeutisch indizierter Behandlungen im Strafvollzug auch deshalb geboten ist, um dem Verurteilten eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance zu eröffnen, zu einem späteren Zeitpunkt die Freiheit wieder erlangen zu können (BVerfGE 45, 187 ff.; 245; eingehend hierzu: BVerfG NStZ 1996, 614; OLG Karlsruhe NJW 2001, 3422 ff.; zur Behandlung im Strafvollzug allgemein: Senat zuletzt in ZfStrVo 2004, 118 f.; NStZ 1998, 633 und Beschluss vom 13.02.2004, 1 Ws 165/03: Vollzugsplan; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).
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