Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und bewährungsbrüchigen Täters wegen unerlaubten Besitzes geringster Betäubungsmittelmengen zum Eigenverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelbesitz zum Eigenverbrauch

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Übermaßverbot nicht beachtet

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 1825
  • StV 2003, 622



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Wird zitiert von ... (24)  

  • KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06  

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener

    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit von Tat und Rechtsfolge zu beachten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; NStZ-RR 1997, 2; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; KG StV 2004, 383).

    Unter diesen Umständen entspricht es wegen der naheliegenden Möglichkeit der Bestimmung der Drogen zum Eigenverbrauch zunächst der Prüfungsreihenfolge, sich mit der Möglichkeit des Absehens von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG oder einer Einstellung nach § 31 a Abs. 2 BtMG - die allerdings der Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedarf - auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1582; BGH StV 1987, 250; Beschluß vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 - bei JURIS; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; BayObLG NStZ 1994, 496; KG StV 1997, 640 und Beschluß vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) - Körner, a. a. O., § 29 BtMG Rdn. 1111, 1653 f. und § 31 a BtMG Rdn. 39).

    Letzteres kann gerade in Fällen wie dem vorliegenden, in dem der Widerruf einer nicht unerheblichen Freiheitsstrafe droht, gebieten, anstelle einer kurzen Freiheitsstrafe eine Geldstrafe zu verhängen, die zwar ebenfalls die Grundlage für einen Bewährungswiderruf bilden kann (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Januar 1993 - 5 Ws 6/93 - seither std. Rspr., zuletzt Beschluß vom 22. November 2006 - 5 Ws 613/06 -), bei geringer Höhe aber regelmäßig nicht zu einem Widerruf führt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 5 Absehen von Strafe 1 = Beschluß vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 - bei JURIS; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826).

    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; NStZ-RR 1997, 248).

    Auch ist zu berücksichtigen, daß sich der Angeklagte der Warnwirkung der früheren Verurteilung jedenfalls insoweit nicht entzogen hat, als er keinen Handel getrieben und keine Drogen an Dritte abgegeben hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826; NStZ-RR 1997, 248).

  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05  

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Aus diesen Gründen könnte sich der Senat vereinzelten - zu anderen Tatbeständen und anders gelagerten Sachverhalten - ergangenen Entscheidungen, die dahin verstanden werden könnten, das Übermaßverbot stehe in als besonders geringfügig einzustufenden Fällen der Verhängung einer Freiheitsstrafe ausnahmslos entgegen, sodass nur eine niedrige Geldstrafe in Betracht komme (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189: Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 0, 26 EUR während der Haftzeit durch einen vielfach Vorbestraften, dessen Persönlichkeit - bei möglicherweise erheblich verminderter Schuldfähigkeit - Besonderheiten aufwies; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826: Besitz von 4, 8 g Weichdrogen schlechter Qualität eines mehrfach und einschlägig vorbestraften bewährungsbrüchigen und in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich verminderten Dauerkonsumenten), nicht anschließen.

    Ebenso wenig kommt es darauf an, dass das Landgericht den drohenden Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in anderer Sache, der zu den Wirkungen im Sinne des § 46 Abs. 1 S. 2 StGB gehört (OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 374), unerörtert lässt und die Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit besorgen lassen, dass dieser Grundsatz nicht bereits, wie es erforderlich gewesen wäre, bei der Bemessung der Einzelstrafen in den Blick genommen wurde.

  • KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06  

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung:

    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit von Tat und Rechtsfolge zu beachten (vgl. KG StV 2004, 383; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188).

    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 f., und NStZ-RR 1997, 248).

    Vielmehr muß konkret dargelegt werden, daß ihnen eine straferschwerende Bedeutung zukommt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 f.; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., Rdnr. 11).

mehr
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07  

    Berücksichtigung der Wirkung gegenwärtiger Hafterfahrung bei Verhängung kurzer

    In einem solchen Fall bedarf es einer näheren tatrichterlichen Prüfung und Entscheidung (vgl. SenE v. 28.10.2003 - Ss 464/03; vgl. OLG Karlsruhe StV 2003, 622).

    Auch unter Berücksichtigung der zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe (StV 2003, 622 f. = NJW 2003, 1825) dürfte der Auffassung der Revision, dass die Verhängung von jeweils kurzen Einzelfreiheitsstrafen im Fall des Angeklagten bereits gegen das Übermaßverbot verstößt, nicht zu folgen sein.

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04  

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer

    D.h., dass auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB das Gewicht der Tat nicht unberücksichtigt bleiben und die strafrechtliche Vorbelastung im Verhältnis zum Ausmaß des Tatunrechts in ihrer Bedeutung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe nicht überbewertet werden darf (LK-Gribbohm zu § 47 Rn. 8; OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825), wobei insbesondere bei Fallgestaltungen mit geringem Unrechtsgehalt wie der vorliegenden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577, 1582) in besonderem Maße Beachtung finden muss (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).

    Ohne dass den Urteilsgründen die Gewichtung der Vortaten für die Annahme der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB entnommen werden könnte, steht zudem angesichts des geringfügigen Tatunrechts zu besorgen, dass das Amtsgericht unter Verkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem Gesichtspunkt der Vorstrafen ein unangemessenes Gewicht beigelegt und diesen täterbezogenen Umstand in seiner indiziellen Bedeutung überbewertet hat (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).

  • KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06  

    Berufung im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Bindungswirkung

    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist dem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung zu tragen, dass die Rechtsfolge in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen muss (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; KG StV 2004, 383; Senat, Beschluss vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - juris).

    Im Übrigen müssen Vorstrafen, wenn sie als besonderer Umstand in der Persönlichkeit des Täters berücksichtigt werden, differenziert betrachtet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - juris; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 f.; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. § 47 Rdnr. 11).

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2004 - 3 Ss 9/04  
    Auch wenn es sich bei dem Betäubungsmittel um Heroin, mithin nicht um eine weiche Droge handelte, stellt sich vor dem Hintergrund des seit der Verkündung des angefochtenen Urteils verstrichenen unangemessen langen Zeitraums, wobei die Angeklagte die Verfahrensverzögerung nicht zu vertreten hat, in besonderem Maße die Notwendigkeit, die gegen die Angeklagte verhängte Freiheitsstrafe von vier Monaten auf die Vereinbarkeit mit dem Übermaßverbot zu überprüfen (vgl. Senatsentscheidung vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03 -).

    Die zitierte Entscheidung des Senats hatte das Urteil der Strafkammer vom 28.11.2002 - 12 Ns 304 Js 7007/02 - zum Gegenstand; sie ist u.a. in NJW 2003, 1825 und in Die Justiz 2003, 564 abgedruckt.

  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - III 104/06  

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in

    Dieser rechtsstaatliche Grundsatz ist auch und gerade bei der Frage nach der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe in besonderer Weise zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe StV 2003, 622; StV 2005, 275 ).

    Diesen Anforderungen trägt der Tatrichter jedenfalls nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen Rechnung (OLG Karlsruhe StV 2003, 622f.; StV 2005, 275f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - 104/06  
    Dieser rechtsstaatliche Grundsatz ist auch und gerade bei der Frage nach der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe in besonderer Weise zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe StV 2003, 622; StV 2005, 275).

    Diesen Anforderungen trägt der Tatrichter jedenfalls nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen Rechnung (OLG Karlsruhe StV 2003, 622f.; StV 2005, 275f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - III - 104/06  
    Dieser rechtsstaatliche Grundsatz ist auch und gerade bei der Frage nach der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe in besonderer Weise zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe StV 2003, 622; StV 2005, 275).

    Diesen Anforderungen trägt der Tatrichter jedenfalls nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen Rechnung (OLG Karlsruhe StV 2003, 622f.; StV 2005, 275f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05  
  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - 1 Ss 104/06  
  • KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06 (36/06).20.11  
  • OLG Oldenburg, 15.12.2008 - Ss 440/08  

    Strafzumessung: Verhängung einer dreimonatigen Freiheitsstrafe wegen unerlaubten

  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 3 Ss 323/09  

    Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung

  • OLG Oldenburg, 21.10.2008 - Ss 355/08  

    Betäubungsmittelrecht: Einfuhr einer geringen Menge Marihuanas zum Eigenverbrauch

  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03  

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10  

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

  • OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12  

    Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung

  • OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 1 Ss 79/07  

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit von Verstößen gegen eine räumliche

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2004 - 1 Ss 91/03  

    Strafverfahren: Beweisantrag auf Einholung eines weiteren

  • OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08  

    Strafurteil: Notwendige Prüfung und Begründung der Unerlässlichkeit einer kurzen

  • OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 4 Ss 592/05  

    Bewährungsentscheidung: Günstige Prognose nach mehrjähriger Straffreiheit trotz

  • OLG Koblenz, 09.03.2009 - 2 Ss 230/08  

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln; Feststellung der Anzahl von

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