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OLG Karlsruhe, 15.06.2001 - 16 UF 30/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Elterliche Sorge; Gemiensames Sorgerecht; Verbot eines Auslandsreise
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666 § 1671
Missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge bei gemeinsamem Sorgerecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mitnahme des Kindes ins Ausland
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 23.02.2001 - 33 F 35/01
- OLG Karlsruhe, 15.06.2001 - 16 UF 30/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1011
- FamRZ 2002, 1272
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 26.10.1998 - 14 UF 170/98
Ägyptenurlaub mit Kleinkind bedarf der Zustimmung beider Eltern
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.06.2001 - 16 UF 30/01
Ein Urlaub eines Elternteils mit einem oder mehreren Kindern im Ausland betrifft jedoch eine Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens, über die der betreuende Elternteil allein entscheiden könnte (anders für eine besondere Sachgestaltung: zweiwöchiger Ferienurlaub eines Elternteils mit einem dreijährigen Kind in einem afrikanischen Land: OLG Köln, FamRZ 1999, 249).
- OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 50/18
Erlass eines Ausreiseverbots gegen sorgeberechtigten Elternteil im Wege …
Der Gefährdung des Kindeswohls durch eine befürchtende Verletzung der (mit-)sorgeberechtigten Befugnisse des anderen Elternteils kann mit einer Maßnahme auf Grundlage des § 1666 BGB begegnet werden (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 1011 [OLG Karlsruhe 15.06.2001 - 16 UF 30/01] , zitiert nach juris Rn. 16). - OLG Nürnberg, 15.10.2020 - 10 UF 651/20
Gemeinsame elterliche Sorge: Anerkennung und Abänderung einer ägyptischen …
- OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 5/18 Der Gefährdung des Kindeswohls durch eine befürchtende Verletzung der (mit-)sorgeberechtigten Befugnisse des anderen Elternteils kann mit einer Maßnahme auf Grundlage des § 1666 BGB begegnet werden (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 1011, zitiert nach juris Rn. 16).