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   OLG Karlsruhe, 16.02.2012 - 9 U 168/11   

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https://dejure.org/2012,24075
OLG Karlsruhe, 16.02.2012 - 9 U 168/11 (https://dejure.org/2012,24075)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.02.2012 - 9 U 168/11 (https://dejure.org/2012,24075)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 9 U 168/11 (https://dejure.org/2012,24075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Herausgabeanspruch des Pkw-Eigentümers gegen den Inhaber einer Kfz-Werkstatt

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Herausgabeanspruch des PKW-Eigentümers gegen den Inhaber einer KfZ-Werkstatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung eines Unternehmerpfandrechts an einem nicht vom Eigentümer Reparatur gegebenen Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahrzeugherausgabe bei Werkstattauftrag durch Dritten

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Eigentümer hat Recht auf Fahrzeug-Herausgabe - Bezahlung der der Rechnung nicht Voraussetzung

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Werkstatt: Pfandrecht am Auto

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1442
  • MDR 2012, 1284
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 270/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwendung eines Besitzrechts; Einrede des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2012 - 9 U 168/11
    Allerdings führt das Zurückbehaltungsrecht nicht zur Klageabweisung, sondern lediglich zu einer Verurteilung Zug-um-Zug (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 282, 283).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2016 - 25 U 53/15

    Zum Werkunternehmerpfand- und Zurückbehaltungsrecht wegen werkvertraglichem

    (a) Ein solches Pfandrecht kann nach dem Wortlaut des § 647 BGB nur an Sachen des Bestellers entstehen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2012, 1442, 1443 [OLG Karlsruhe 16.02.2012 - 9 U 168/11] ; MünchKomm-BGB/Busche, 6. Aufl., § 647 Rdn. 5).

    Zweifelhaft ist allerdings, ob dies auch dann gilt, wenn dem Besitzer das Zurückbehaltungsrecht nicht gegenüber dem Eigentümer, sondern nur gegenüber einem Dritten zusteht (verneinend Staudinger/Gursky, BGB, 2012, § 986 Rdn. 38, der meint, in diesem Fall fehle es an einer "wirklichen Weiterleitung" des Besitzrechts des Zwischenmanns; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 2012, 1442, 1443 [OLG Karlsruhe 16.02.2012 - 9 U 168/11] ).

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