Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Baden-Württemberg
Finanzierter Wohnungskauf: Haftung der kreditgebenden Bank bei sittenwidriger Übervorteilung des Erwerbers durch Täuschung über die Werthaltigkeit der Immobilie; Schadensberechnung und Vorteilsausgleichung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufklärungspflicht eines Kreditinstitutes gegenüber Darlehnsnehmer bei einer für dieses offensichtlich erkennbaren Sittenwidrigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilienanlagen - Wissensvorsprung des finanzierenden Kreditinstituts
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Die Bank muss bei offensichtlicher Sittenwidrigkeit warnen
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 28.08.2002 - 9 O 9/01
- OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 15.01.2007 - 15 W 56/06
Prozesskostenhilfe; culpa in contrahendo; unerlaubte Handlung: Erfolgsaussicht …
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Haftung der Antragsgegnerin nicht nur dann in Betracht kommt, wenn sie vollständige Kenntnis vom Verkehrswert hatte, sondern auch dann, wenn sie vor den die Sittenwidrigkeit des Erwerbsvortrages begründenden Umstände bewusst die Augen verschloss (vgl. OLG Karlsruhe - 17. Senat - OLGR 2004, 448).Zum einen hängt eine Aufklärungsverpflichtung der Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang nicht nur vom tatsächlichen Verkehrswert der Eigentumswohnung ab, sondern auch von der entsprechenden Kenntnis der Antragsgegnerin, bzw. von der Frage, ob die Verantwortlichen der Antragsgegnerin vor den maßgeblichen Umständen bewusst die Augen verschlossen haben (vgl. OLG Karlsruhe - 17. Senat - OLGR 2004, 448).
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