Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 259/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anspruch des Kapitalanlegers gegen die einen Fondsbeitritt finanzierende Bank auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages: Formmangel des Darlehensvertrages wegen fehlender Gesamtbetragsangabe; Widerruf des Darlehensvertrages als Haustürgeschäft; Einwendungsdurchgriff wegen arglistiger Täuschung b

  • Justiz Baden-Württemberg

    Anspruch des Kapitalanlegers gegen die einen Fondsbeitritt finanzierende Bank auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages: Formmangel des Darlehensvertrages wegen fehlender Gesamtbetragsangabe; Widerruf des Darlehensvertrages als Haustürgeschäft; Einwendungsdurchgriff wegen arglistiger Täuschung beim Fondsbeitritt

  • rws-verlag.de

    Keine Indizwirkung für Kausalzusammenhang bei Abschluss des Darlehensvertrages 3 Wochen nach Haustürkontakt und zwischenzeitlicher notarieller Beurkundung des Fondsbeitritts

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbundener Darlehensvertrag: Indizwirkung für die Kausalität der situationsbedingten Beeinträchtigung der Willensentschließungsfreiheit bei zunehmendem zeitlichen Abstand - Kausalzusammenhang zwischen Kostensituation und Abschluss des Darlehensvertrages

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Indizwirkung für Kausalzusammenhang bei Abschluss des Darlehensvertrages 3 Wochen nach Haustürkontakt und zwischenzeitlicher notarieller Beurkundung des Fondsbeitritts

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HWiG a. F. § 1 Abs. 1 Nr. 1, §§ 4, 6; VerbrKrG § 9 Abs. 1
    Keine Indizwirkung für Kausalzusammenhang bei Abschluss des Darlehensvertrages 3 Wochen nach Haustürkontakt und zwischenzeitlicher notarieller Beurkundung des Fondsbeitritts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht nach HWiG bei Unterzeichnung des Darlehensvertrags nach Ablauf von drei Wochen bei zwischenzeitlich erfolgter notarieller Beitrittserklärung

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe, 30.08.2005 - 11 O 36/05
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 259/05

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2006, 2074



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 345/08  

    Rechtsanwälte - Regressprozess gegen Rechtsanwalt

    Die Indizwirkung entfällt durch bloßen Zeitablauf und ohne Hinzutreten besonderer Umstände regelmäßig bei einem Abstand zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss von mehr als drei Wochen (BGH WM 2006, 1243; KG Berlin, Urt. v. 05.04.2005 - 4 U 60/04; Senat, Urt. v. 30.06.2006 - 17 U 31/06 und ZIP 2006, 2074).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 17 U 201/08  

    Immobilienanlagen - Mietpool: Substantiierter Vortrag zu Schadensersatzanspruch?

    Aufgrund des Zeitablaufs von knapp sechs Wochen seit der Vertragsanbahnung bis zur verbindlichen Unterzeichnung des Darlehensvertrags hatte die Indizwirkung der - unterstellten - Haustürsituation bereits so weit nachgelassen, dass eine Fortwirkung der Haustürsituation bis zu diesem Zeitpunkt und die Kausalität für den Vertragsabschluss hier nicht festgestellt werden kann (BGH WM 2006, 1243; zur nachlassenden Indizwirkung durch Zeitablauf von etwa drei Wochen näher Senat, OLGR 2006, 863 = ZIP 2006, 2074, Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof ohne weitere Begründung zurückgewiesen durch Beschluss vom 30.01.2007 - XI ZR 265/06).
  • OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06  

    Darlehensvertrag - Widerruf

    Allerdings setzt der Einwendungsdurchgriff wegen Vermittlerverschuldens eine vorsätzliche Begehungsweise voraus (so auch: OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2006, 17 U 259/05, ZIP 2006, 2074 ff., zitiert nach juris, Tz. 21).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2007 - 9 U 77/06  

    Finanzierungskredit: Ansprüche gegen eine Bank im Zusammenhang mit einem

    Bei zunehmendem zeitlichen Abstand wird aber eine Indizwirkung für den Kausalzusammenhang entfallen müssen (vgl. dazu BGHZ 131, 385; WM 03, 483; OLG Frankfurt NJW-RR 04, 60; OLGR 05, 77; OLG Jena, OLGR 05, 238 mit Nichtzulassungsentscheidung des BGH vom 23.11.2004 - XI ZR 27/04; BGH WM 04, 521; WM 04, 1579; FamRZ 04, 1865; OLG Stuttgart, OLGR 05, 115; OLG Karlsruhe ZIP 06, 2074).
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