Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04   

Volltextveröffentlichungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe für einen einschlägig vorbestraften Angeklagten

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Besitzes von Heroin

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 2005, 275



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - III 104/06  

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in

    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275 ).

    Dieser rechtsstaatliche Grundsatz ist auch und gerade bei der Frage nach der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe in besonderer Weise zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe StV 2003, 622; StV 2005, 275 ).

    Diesen Anforderungen trägt der Tatrichter jedenfalls nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen Rechnung (OLG Karlsruhe StV 2003, 622f.; StV 2005, 275f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - 104/06  
    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275).

    Dieser rechtsstaatliche Grundsatz ist auch und gerade bei der Frage nach der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe in besonderer Weise zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe StV 2003, 622; StV 2005, 275).

    Diesen Anforderungen trägt der Tatrichter jedenfalls nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen Rechnung (OLG Karlsruhe StV 2003, 622f.; StV 2005, 275f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - III - 104/06  
    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275).

    Dieser rechtsstaatliche Grundsatz ist auch und gerade bei der Frage nach der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe in besonderer Weise zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe StV 2003, 622; StV 2005, 275).

    Diesen Anforderungen trägt der Tatrichter jedenfalls nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen Rechnung (OLG Karlsruhe StV 2003, 622f.; StV 2005, 275f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

mehr
  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - 1 Ss 104/06  
    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275).

    Dieser rechtsstaatliche Grundsatz ist auch und gerade bei der Frage nach der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe in besonderer Weise zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe StV 2003, 622; StV 2005, 275).

    Diesen Anforderungen trägt der Tatrichter jedenfalls nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen Rechnung (OLG Karlsruhe StV 2003, 622f.; StV 2005, 275f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12  

    Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung

    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275).

    Insbesondere - dies lassen die Ausführungen des Amtsgerichts (UA S. 13) befürchten - darf nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen auf die Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB geschlossen werden (OLG Karlsruhe StV 2003, 622 f.; StV 2005, 275 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10  

    Anforderungen an das tatrichterliche Urteil bei in Betracht kommender Anwendung

    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275 ).
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