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   OLG Karlsruhe, 19.02.1998 - 4 U 192/97   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1
    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Verteilung einer kostenlosen Sonntagszeitung

Verfahrensgang

  • LG Freiburg - 12 O 155/97
  • OLG Karlsruhe, 19.02.1998 - 4 U 192/97

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1998, 912



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Köln, 09.06.2000 - 6 U 40/00  

    Wettbewerbswidrigkeit der unentgeltlichen Verteilung von Presserzeugnissen;

    Dieser Auffassung haben sich das juristische Schrifttum und die Instanzgerichte nahezu einhellig angeschlossen (vgl. die zahlreichen Nachweise bei Teplitzky GRUR 1999, 108, dort Fußnote 6) einerseits und zum Beispiel OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.02.1998, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105, 106; KG, Urteil vom 16.08.1996, AfP 1997, 726, 727 = KGR 1997, 29, 30; OLG Stuttgart, Urteil vom 03.04.1998, OLGR 1998, 319; OLG Hamm, Urteil vom 09.07.1992, OLGR 1993, 59 und das noch nicht veröffentlichte Urteil des Kammergerichts vom 11.02.2000 in dem die Zeitung der Antragsgegnerin betreffenden einstweiligen Verfügungsverfahren 5 U 103/00 andererseits).

    Dass die vorstehend wiedergegebene Auffassung des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Stumme Verkäufer", eine kostenlose Abgabe der dort in Rede stehenden Sonntagszeitungen könne nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise wettbewerbsrechtlich unbedenklich sein, entgegen der Annahme des Oberlandesgerichts Karlsruhe in seinem Urteil vom 19.02.1998 (WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105) nicht auf einem Versehen beruht oder gar bedeutet, dass der Bundesgerichtshof damit seine frühere Rechtsprechung hat aufgeben wollen, hat Teplitzky (GRUR 1999, 108 ff.) überzeugend dargelegt.

    Mit der angefochtenen Entscheidung und auch der Rechtsprechung namentlich des Kammergerichts (Urteil vom 16.08.1996, AfP 1997, 726, 727 = KGR 1997, 29, 30 und Urteil vom 11.02.2000 in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 5 U 103/00) sowie des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 19.02.1998, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105, 106) ist der Senat deshalb der Auffassung, dass der Vertrieb einer (Tages-) Zeitung nicht bereits deshalb wegen Bestandsgefährdung des Wettbewerbs grundsätzlich wettbewerbswidrig ist, weil der Leser sie nicht bezahlen muss.

  • KG, 11.02.2000 - 5 U 103/00  

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der "Gratisverteilung" einer Tageszeitung

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof dort ausgeführt, dass die kostenlose Abgabe von Sonntagszeitungen - das müsste dann zwangsläufig auch für Tageszeitungen gelten, die am Wochenende nicht erscheinen - nur ausnahmsweise wettbewerbsrechtlich unbedenklich sei (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 912 -"Kostenlose Sonntagszeitung").

    Dieser Ansicht folgen auch das OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 912) und das OLG Bremen (WRP 1999, 1052) sowie das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 3. Februar 2000 in dem DuMont-Schauberg-Verlag gegen die Antragsgegnerin eingeleiteten Verfügungsverfahren.

  • OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99  

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Verteilung eines Sonntagsblatts

    Dieser Gesichtspunkt kann aber dann keine Rolle spielen, wenn der Hersteller nach seinem Vertriebskonzept überhaupt nicht die Absicht hat, sein Blatt später entgeltlich abzugeben (so auch OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525, 527; Teplitzky, GRUR 1999, 108, 111, Fn. 31).

    Es geht aber nicht an, aufgrund bloßer Vermutungen ein Presseerzeugnis zu verbieten (so auch OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525, 529).

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00  

    Kostenlose Abgabe anzeigenfinanzierter Tageszeitung

    Bloße Mutmaßungen über eine Bestandsgefährdung der entgeltlichen Tagespresse, eine Verschlechterung der redaktionellen Qualität oder einen erhöhten Einfluss der Anzeigenkunden auf dem redaktionellen Teil reichten nicht aus, um einen derart massiven Eingriff in die Presse- und Informationsfreiheit, wie es ein wettbewerbsrechtliches Verbot darstellen würde, zu rechtfertigen (vgl. hierzu: Kammergericht, KGR 2000, 197 ff. = GRUR 2000, 424 ff. = AfP 2000, 291 ff. "20 Minuten Köln"; OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105 "Zeitung zum Sonntag"; OLG Bremen WRP 1999, 1052 ff. = OLGR 1999, 313 ff.; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 420; derselbe, WRP 1998, 455 ff.; Mann WRP 1999, 740 ff.; Schmid WRP 2000, 991 ff.; Gounalakis, AfP 2000, 321 ff.; anderer Ansicht in Teilbereichen Ahrens WRP 1999, 123 ff. und offenbar auch Teplitzky, GRUR 1999, 108 ff.; nicht eindeutig demgegenüber Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 860 a.E.).
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