Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 19.05.2000 - 3 Ws 35/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtbarkeit des Eröffnungsbeschlusses; Zulassung einer Nachtragsanklage
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Mannheim - 611 Js 37152/98
- OLG Karlsruhe, 19.05.2000 - 3 Ws 35/00
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 2564 (Ls.)
- NStZ-RR 2001, 209
- StV 2002, 184
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.01.2005 - 4 StR 222/04
Nachtragsanklage; Hinweispflicht.
Zwar konnte die erkennende Strafkammer die in einem früheren Verfahren (4 KLs 6 Js 732/98) erhobene Nachtragsanklage vom 26. März 2001 nicht durch ihren Eröffnungs- und Verbindungsbeschluß vom 11. Dezember 2003 zur Grundlage der Verurteilung im vorliegenden Verfahren machen, denn die Nachtragsanklage war mit Abschluß des Verfahrens 4 KLs 6 Js 732/98 erledigt, da sie in jenes Verfahren nicht einbezogen worden war (§ 266 Abs. 1 StPO, vgl. OLG Karlsruhe StV 2002, 184). - OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 3 Ws 1171/02
Eröffnung des Hauptverfahrens: Unanfechtbarkeit der neuen Eröffnungsentscheidung …
Der Senat verkennt schließlich nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur die Meinung vertreten wird, Eröffnungsbeschlüsse nach § 210 I StPO könnten jedenfalls in Ausnahmefällen, namentlich wenn sie mit schweren Fehlern behaftet oder gar willkürlich seien, nicht nur von der Staatsanwaltschaft (so aber Tolksdorf, § 210 Rn; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 210 Rn 4;… Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 210 Rn 1 - jew. mwN), sondern auch vom Angeklagten (so OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 209 - für den Fall der Eröffnung gegen eine nichtangeklagten Beschuldigten; weitergehend: Paeffgen, in: SK-StPO, § 210 Rn 4, 5, 9; Julius, § 210 Rn 6; wN bei Rieß, § 210 Rn 5) mit der Beschwerde angefochten werden. - OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1256/02
Strafverfahren: Anfechtbarkeit eines Eröffnungsbeschlusses nach vorausgegangener …
Der Senat verkennt schließlich nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur die Meinung vertreten wird, Eröffnungsbeschlüsse nach § 210 I StPO könnten jedenfalls in Ausnahmefällen, namentlich wenn sie mit schweren Fehlern behaftet oder gar willkürlich seien, nicht nur von der Staatsanwaltschaft (so aber Tolksdorf, § 210 Rn ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 210 Rn 4;… Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 210 Rn 1 - jew. mwN), sondern auch vom Angeklagten (so OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 209 - für den Fall der Eröffnung gegen eine nichtangeklagten Beschuldigten; weitergehend: Paeffgen, in: SK-StPO, § 210 Rn 4, 5,9; Julius, § 210 Rn 6; wN bei Rieß, § 210 Rn 5) mit der Beschwerde angefochten werden. - OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1171/02 Der Senat verkennt schließlich nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur die Meinung vertreten wird, Eröffnungsbeschlüsse nach § 210 I StPO könnten jedenfalls in Ausnahmefällen, namentlich wenn sie mit schweren Fehlern behaftet oder gar willkürlich seien, nicht nur von der Staatsanwaltschaft (so aber Tolksdorf, § 210 Rn ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 210 Rn 4;… Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 210 Rn 1 - jew. mwN), sondern auch vom Angeklagten (so OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 209 - für den Fall der Eröffnung gegen eine nichtangeklagten Beschuldigten; weitergehend: Paeffgen, in: SK-StPO, § 210 Rn 4, 5,9; Julius, § 210 Rn 6; wN bei Rieß, § 210 Rn 5) mit der Beschwerde angefochten werden.
