Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.05.2000 - 3 Ws 35/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - 611 Js 37152/98
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2000 - 3 Ws 35/00

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 2564 (Ls.)
  • NStZ-RR 2001, 209
  • StV 2002, 184



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 222/04  

    Nachtragsanklage; Hinweispflicht.

    Zwar konnte die erkennende Strafkammer die in einem früheren Verfahren (4 KLs 6 Js 732/98) erhobene Nachtragsanklage vom 26. März 2001 nicht durch ihren Eröffnungs- und Verbindungsbeschluß vom 11. Dezember 2003 zur Grundlage der Verurteilung im vorliegenden Verfahren machen, denn die Nachtragsanklage war mit Abschluß des Verfahrens 4 KLs 6 Js 732/98 erledigt, da sie in jenes Verfahren nicht einbezogen worden war (§ 266 Abs. 1 StPO, vgl. OLG Karlsruhe StV 2002, 184).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 3 Ws 1171/02  

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Unanfechtbarkeit der neuen Eröffnungsentscheidung

    Der Senat verkennt schließlich nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur die Meinung vertreten wird, Eröffnungsbeschlüsse nach § 210 I StPO könnten jedenfalls in Ausnahmefällen, namentlich wenn sie mit schweren Fehlern behaftet oder gar willkürlich seien, nicht nur von der Staatsanwaltschaft (so aber Tolksdorf, § 210 Rn; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 210 Rn 4; Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 210 Rn 1 - jew. mwN), sondern auch vom Angeklagten (so OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 209 - für den Fall der Eröffnung gegen eine nichtangeklagten Beschuldigten; weitergehend: Paeffgen, in: SK-StPO, § 210 Rn 4, 5, 9; Julius, § 210 Rn 6; wN bei Rieß, § 210 Rn 5) mit der Beschwerde angefochten werden.
  • OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1256/02  

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit eines Eröffnungsbeschlusses nach vorausgegangener

    Der Senat verkennt schließlich nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur die Meinung vertreten wird, Eröffnungsbeschlüsse nach § 210 I StPO könnten jedenfalls in Ausnahmefällen, namentlich wenn sie mit schweren Fehlern behaftet oder gar willkürlich seien, nicht nur von der Staatsanwaltschaft (so aber Tolksdorf, § 210 Rn ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 210 Rn 4; Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 210 Rn 1 - jew. mwN), sondern auch vom Angeklagten (so OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 209 - für den Fall der Eröffnung gegen eine nichtangeklagten Beschuldigten; weitergehend: Paeffgen, in: SK-StPO, § 210 Rn 4, 5,9; Julius, § 210 Rn 6; wN bei Rieß, § 210 Rn 5) mit der Beschwerde angefochten werden.
  • OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1171/02  
    Der Senat verkennt schließlich nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur die Meinung vertreten wird, Eröffnungsbeschlüsse nach § 210 I StPO könnten jedenfalls in Ausnahmefällen, namentlich wenn sie mit schweren Fehlern behaftet oder gar willkürlich seien, nicht nur von der Staatsanwaltschaft (so aber Tolksdorf, § 210 Rn ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 210 Rn 4; Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 210 Rn 1 - jew. mwN), sondern auch vom Angeklagten (so OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 209 - für den Fall der Eröffnung gegen eine nichtangeklagten Beschuldigten; weitergehend: Paeffgen, in: SK-StPO, § 210 Rn 4, 5,9; Julius, § 210 Rn 6; wN bei Rieß, § 210 Rn 5) mit der Beschwerde angefochten werden.
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