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   OLG Karlsruhe, 19.12.2003 - 20 UF 47/02   

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https://dejure.org/2003,9969
OLG Karlsruhe, 19.12.2003 - 20 UF 47/02 (https://dejure.org/2003,9969)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.12.2003 - 20 UF 47/02 (https://dejure.org/2003,9969)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - 20 UF 47/02 (https://dejure.org/2003,9969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe eines Kindes an die leibliche Mutter aus einer Pflegefamilie; Gegenüberstellung des Kindswohls und der Elternrechte aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG und dem Recht der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 und 3 GG bei einer Trennung des Kindes aus der Pflegefamilie und ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1632 Abs. 4
    Voraussetzungen des Wechsels eines Pflegekindes zu seiner Mutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 722
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 und 3 und GG Art 103 durch Entzug der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2003 - 20 UF 47/02
    Die Trennung eines Kindes von seinem leiblichen Eltern ist der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG FamRZ 2000, 1489).

    Das Kindeswohl ist damit grundsätzlich die oberste Richtschnur der im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden Entscheidung der Instanzgerichte (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1489 m.w.N.).

    Nur so wird neben dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 = FamRZ 1968, 578) und der Grundrechtsposition der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 und 3 GG Rechnung getragen (vgl. zu einer Entscheidung nach §§ 1666, 1666 a BGB: BVerfG FamRZ 2000, 1489 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2003 - 20 UF 47/02
    Dabei gebührt den Eltern der Schutz des Art. 6 Abs. 3 GG nicht nur im Augenblick der Trennung der Kinder von der Familie, sondern auch, wenn es um Entscheidungen über die Aufrechterhaltung dieses Zustandes geht (BVerfG FamRZ 1985, 39, 41).

    Schon die Wendung in § 1632 Abs. 4 BGB "wenn und solange" fordert flexible Lösungen, die im Wege eines gleitenden Übergangs auf ein Zueinanderfinden von Kind und leiblichen Eltern nach einer Umstellungsphase gerichtet sind (vgl. BVerfG FamRZ 1985, 39, 42 m.w.N.).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2003 - 20 UF 47/02
    Nur so wird neben dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 = FamRZ 1968, 578) und der Grundrechtsposition der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 und 3 GG Rechnung getragen (vgl. zu einer Entscheidung nach §§ 1666, 1666 a BGB: BVerfG FamRZ 2000, 1489 m.w.N.).
  • AG Singen, 30.05.2000 - 4 F 88/99

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltsurteils; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2003 - 20 UF 47/02
    Erstinstanzlich waren die Akten des Amtsgerichts Rastatt - 4 F 16/99, 4 F 88/99, 4 F 88/00, 4 F 168/00 - sowie die Akten des Vormundschaftsgerichts Wiesbaden - 44 VIII 219/93 - beigezogen.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2003 - 20 UF 47/02
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG dient in erster Linie dem Schutz des Kindes (BVerfGE 61, 358, 371 = FamRZ 1982, 1179).
  • OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 58/06

    Voraussetzungen des Verbleibens eines Pflegekindes in der Pflegefamilie

    Dabei berührt die hier in Rede stehende Aufrechterhaltung der Trennung eines Kindes von seinen Eltern - auch im Hinblick auf die dadurch naheliegende Manifestation seiner Lebensumstände für die Zukunft - den Schutzbereich des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG in ebenso intensivster Weise wie eine erstmalige Trennung (OLG Karlsruhe, FPR 2004, 476).
  • OLG Hamm, 15.06.2012 - 10 UF 47/11

    Voraussetzungen des Verbleibens eines Kindes in einer Pflegefamilie

    Jedoch lässt die Vorschrift des § 1632 Abs. 4 BGB es auch zu, ein Verbleiben anzuordnen, dessen zeitlicher Endpunkt nicht abzusehen ist (vgl. Schwer/B. Handam, in: JurisPK-BGB, a. a. O., § 1632 Rn. 37 m. w. N.; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 722).
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