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   OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 5 UF 140/07   

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https://dejure.org/2007,4806
OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 5 UF 140/07 (https://dejure.org/2007,4806)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2007 - 5 UF 140/07 (https://dejure.org/2007,4806)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2007 - 5 UF 140/07 (https://dejure.org/2007,4806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterbringung einer Minderjährigen: Beschwerderecht der Kindesmutter, der das Sorgerecht entzogen ist; Erforderlichkeit der Unterbringung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde einer Kindsmutter gegen die Unterbringung ihres Kindes in einem geschlossenen Wohnbereich einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe; Abwägung des Ausmaßes einer drohenden Kindeswohlgefährdung mit den Nachteilen der Freiheitsentziehung; ...

  • Judicialis

    BGB § 1631 b; ; BGB... § 1666; ; BGB § 1684; ; BGB § 1697 a; ; BGB § 1800; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 64 Abs. 3 S. 1; ; FGG § 70 ff.; ; FGG § 70 d; ; FGG § 70 m Abs. 1; ; FGG § 70 m Abs. 2; ; FGG § 70 e; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 e Abs. 2 Nr. 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 128 b; ; KostO § 131 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1631b; FGG § 20 § 70m Abs. 1; ZPO § 621e
    Anfechtung der Unterbringung eines minderjährigen Kindes durch die Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zum Beschwerderecht von nicht sorgeberechtigten Eltern gegen die gerichtliche Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung ihres Kindes nach § 1631b BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 229
  • FamRZ 2008, 428
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.03.2008 - C-383/06

    Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening - Strukturfonds - Art.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 5 UF 140/07
    Mit Beschluss des Familiengerichtes Freiburg vom 29.11.2006 (43 F 385/06) wurde den Kindeseltern die elterliche Sorge für Katrin entzogen und insoweit Vormundschaft angeordnet.

    Nach Ansicht des Senates verfügt die Kindesmutter auch über eine Beschwerdeberechtigung ungeachtet des Umstandes, dass ihr mit Beschluss des Familiengerichtes Freiburg vom 29.11.2006 (43 F 385/06) die elterliche Sorge für Katrin entzogen und insoweit Vormundschaft angeordnet worden ist (entgegen OLG Hamm, FamRZ 2007, 1577).

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 16 WF 192/06

    Verfahren über die mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung eines Kindes:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 5 UF 140/07
    An der formellen Beteiligung der Beschwerdeführerin im familiengerichtlichen Verfahren besteht angesichts der Sachbehandlung durch das Familiengericht (Aufführung als Beteiligte im Rubrum des Beschlusses, Zustellung des Beschlusses, Zuleitung des gesamten Schriftwechsels und Anhörung) kein Zweifel (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 746, das für diesen Fall die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bejaht).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 2 UF 258/06

    elterliche Sorge, Beschwerde gegen Genehmigung der Unterbringung nach § 1631 b

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 5 UF 140/07
    Nach Ansicht des Senates verfügt die Kindesmutter auch über eine Beschwerdeberechtigung ungeachtet des Umstandes, dass ihr mit Beschluss des Familiengerichtes Freiburg vom 29.11.2006 (43 F 385/06) die elterliche Sorge für Katrin entzogen und insoweit Vormundschaft angeordnet worden ist (entgegen OLG Hamm, FamRZ 2007, 1577).
  • EGMR, 12.07.2001 - 25702/94

    Umfang einer an die Großen Kammer verwiesenen "Rechtssache" im Sinne des Art. 43

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 5 UF 140/07
    Hierbei ist stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Maßnahme nach § 1666 BGB fortbestehen und ob die weitere Entziehung der elterlichen Sorge mit dem Endziel einer Wiedervereinigung der natürlichen Eltern mit dem Kind vereinbar ist (vgl. das Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 12.07.2001, NJW 2003, 809).
  • OLG Hamm, 30.07.2003 - 11 WF 35/03

    Die Bestimmung des § 57 Nr. 8 FGG - Beschwerderecht zugunsten Verwandter und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 5 UF 140/07
    Mit der Genehmigung der Unterbringung von Katrin wird trotz der Entziehung der elterlichen Sorge die Kindesmutter jedenfalls gemäß § 20 Abs. 1 FGG in ihrem Recht materiell beeinträchtigt (anders ebenfalls OLG Hamm, aaO.; auch FamRZ 2004, 887).
  • OLG Hamm, 26.10.2011 - 2 UF 140/11
    Entgegen der Auffassung des OLG Karlsruhe (siehe Beschluss vom 20.09.2007, Az: 5 UF 140/07) vermag eine mittelbare Berührung eines latenten Rechts gerade keine unmittelbare Rechtsbeeinträchtigung zu begründen.
  • OLG Bremen, 06.06.2012 - 4 UF 53/12

    Gerichtliche Entscheidung nach Erledigung der vorläufigen Unterbringung eines

    Es hat hierbei auf die faktische Beeinträchtigung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB und auf die Beeinträchtigung der trotz Entziehung der elterlichen Sorge latent fortbestehenden Elternrechte abgestellt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2007, FamRZ 2008, 428; zustimmend Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Auflage, § 59 Rn. 70).
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