Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 16 WF 192/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verfahren über die mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung eines Kindes: Nicht sorgeberechtigter Vater als formell Beteiligter; Prozesskostenhilfe für den formell Beteiligten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formell Beteiligter im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Verlängerung einer geschlossenen Unterbringung bei einer unter Personensorge des Jugendamtes stehenden Person; Fehlen einer Verfahrensbeteiligung aufgrund einer nicht vorhandenen elterlichen Sorge
- Judicialis
BGB § 1631 b; ; FGG § 14; ; FGG §§ 70 ff; ; FGG § 70 d; ; FGG § 70 m
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe: Bewilligung zugunsten formell beteiligter Personen im FGG -Verfahren ohne ihnen an sich zustende Verfahrensrechte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 27.10.2006 - 4 F 326/06
- OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 16 WF 192/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 746
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 16 WF 91/03
Prozesskostenhilfe: Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch bei Zustimmung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 16 WF 192/06
Ebenso wie beim Verfahren nach § 1666 BGB (hierzu: Senat, FamRZ 2004, 706), hat ein Elternteil die Möglichkeit - und durfte der Vater eine solche Möglichkeit für sich in Anspruch nehmen -, erforderliche Maßnahmen durch Zustimmung hierzu vor Gericht zu unterstützen.
- OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 5 UF 140/07
Unterbringung einer Minderjährigen: Beschwerderecht der Kindesmutter, der das …
An der formellen Beteiligung der Beschwerdeführerin im familiengerichtlichen Verfahren besteht angesichts der Sachbehandlung durch das Familiengericht (Aufführung als Beteiligte im Rubrum des Beschlusses, Zustellung des Beschlusses, Zuleitung des gesamten Schriftwechsels und Anhörung) kein Zweifel (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 746, das für diesen Fall die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bejaht). - OLG Hamm, 25.01.2007 - 2 UF 258/06
elterliche Sorge, Beschwerde gegen Genehmigung der Unterbringung nach § 1631 b …
Allein das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind begründet keine Beschwerdebefugnis, weil § 57 Abs. 1 Nr. 8 und 9 FGG gem. §§ 57 Abs. 2, 64 Abs. 3 S. 3, 70 m FGG keine Anwendung finden (vgl. hierzu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2006 - 16 WF 192/06 -;OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.12.2005 - 6 UF 228/05 - FamRZ 2006, 802; OLG Hamm, 11. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 30.7.2003 - 11 WF 35/03 - FamRZ 2004, 887).