Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.02.2009 - 2 UF 200/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • familienrecht-deutschland.de

    BGB § 1578b Abs. 2
    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; kinderlose Ehe; Begrenzung des nachehelichen Unterhalts; keine ehebedingten Nachteile; lange Ehedauer; Schonfrist.

  • fr-blog.com

    Begrenzung nachehelicher Unterhalt bei kinderloser Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung des nachehelichen Unterhalts bei langer Ehedauer

Kurzfassungen/Presse (4)

  • familienrecht-portal.net (Kurzinformation)

    Befristung nachehelicher Unterhalt

  • familienrecht-portal.net (Kurzinformation)

    Zur Befristung des nachehelichen Unterhalts auch bei langer Ehe

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Vier Jahre Unterhalt für kinderlose Ex-Frau

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kinderlose Ehefrau hat bei gleichbleibend schlechtem Verdienst während siebzehnjähriger Ehezeit einen verlängerten Unterhaltsanspruch

Verfahrensgang

  • AG Baden-Baden, 18.11.2008 - 15 F 85/08
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2009 - 2 UF 200/08

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1011
  • MDR 2009, 572
  • FamRZ 2009, 1160



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 205/08  

    Familienrecht - Keine Rechtsänderung bezüglich Aufstockungsunterhalt

    a) Die maßgebliche Änderung seiner Rechtsprechung hat der Senat hinsichtlich der Gewichtung von Ehedauer und ehebedingten Nachteilen im Rahmen der Befristung (§ 1573 Abs. 5 BGB aF) bereits durch sein Urteil vom 12. April 2006 (XII ZR 240/03 - FamRZ 2006, 1006) vollzogen (Senatsurteile BGHZ 177, 356 = FamRZ 2008, 1911 Rn. 62; BGHZ 183, 197 = FamRZ 2010, 111 Rn. 60 und vom 27. Januar 2010 - XII ZR 100/08 - FamRZ 2010, 538 Rn. 22; ebenso OLG Dresden FamRZ 2008, 2135; OLG Bremen NJW 2008, 3074; OLG München FamRZ 2009, 1154; OLG Hamm FPR 2009, 374; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 788; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1160).
  • OLG Celle, 06.08.2009 - 17 UF 210/08  

    Nachehelichenunterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus elternbezogenen

    Im vorliegenden Fall könnte der Beklagten angesichts einer lediglich rund siebenjährigen Ehedauer - die sich nach dem Zeitraum zwischen Eheschließung und Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages bemisst (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 2008 - 17 UF 97/08 - FamRZ 2009, 56 [Tz. 34]. OLG Köln FamRZ 2009, 122 [Tz. 41]. OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1160 [Tz. 17]) - siebeneinhalb Jahre nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe und anderthalb Jahre nach dem Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformgesetzes grundsätzlich zugemutet werden, auf eine weitere Teilhabe an dem aus dem Einkommen des Klägers abgeleiteten Lebensstandard zu verzichten und sich mit der Lebensstellung einzurichten, den sie auch ohne die Ehe erreicht hätte.
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2009 - 8 WF 185/09  

    Präklusion eines Verlangens auf Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Aufgrund der vorstehend skizzierten Rechtsprechungsänderung soll nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung für Ansprüche auf Aufstockungsunterhalt, die nach der Veröffentlichung der Entscheidung vom 12.04.2006 ausgeurteilt oder vereinbart wurden, ein nachträgliches Befristungsverlangen, das nur auf das Fehlen ehebedingter Nachteile gestützt wird, ausgeschlossen sein, wenn das Fehlen ehebedingter Nachteile bereits bei Schaffung des abzuändernden Titels sicher voraussehbar war (OLG Karlsruhe v. 25.02.2009 - 2 UF 200/08; OLG Bremen v. 24.06.2008 - 4 WF 68/08; OLG Dresden v. 04.07.2008 - 20 WF 574, 08; OLG Bremen v. 24.06.2008 - 4 WF 68/08; Dose, FamRZ 2007, 1289, 1297).
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