Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 25.04.1995 - 2 WF 46/95 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozeßkostenhilfe: Anrechnung von Null-Monats-Raten bei nachträglicher Anordnung von Ratenzahlung
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 07.11.1994 - 1 F 60/90
- OLG Karlsruhe, 25.04.1995 - 2 WF 46/95
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 1995, 1505
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 17.12.2001 - 16 WF 137/01 Sollte sich nämlich bei Berücksichtigung der Kreditraten nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ZPO ergeben, dass dem Beklagten - bei Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung - ratenfreie Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre, führte die vorzeitige Tilgung und die Verkürzung der Resttilgungsdauer auf weniger als 48 Monate dazu, dass mit dem Auslaufen der verkürzten Tilgungszeit die in § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO vorgesehenen 48 Monatsraten in vollem Umfang zu laufen beginnen, ohne dass darauf sogenannte Null-Monatsraten angerechnet werden können (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 25. April 1995 - FamRZ 1995, 1505; Senatsbeschluss vom 18. Juni 2001 - 16 WF 58/01 - nicht veröffentlicht).
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 6/10
Sperrfrist zur Ratenzahlung bei der Prozesskostenhilfe; Einbeziehung ratenfreier …
Demgegenüber wird die Auffassung vertreten, bei einer Abänderungsentscheidung sei in jedem Fall die Zeitschranke von 48 Monaten seit Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu beachten (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.09.1991 - 16 WF 77/91, juris;… MüKo/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 120 Rz. 21; a.A. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.04.1995 - 2 WF 46/95, juris) Es sei der Sozialzweck der Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen.
Für Blogger: