Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 27.08.1992 - 16 UF 68/92 |
Volltextveröffentlichungen
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Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 14.02.1992 - 34 F 131/91
- OLG Karlsruhe, 27.08.1992 - 16 UF 68/92
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 1993, 1456
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. KG in FamRZ 1994, 771; OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457). - OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09
Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche
Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. BGH FamRZ 1999, 1422; KG in FamRZ 1994, 771; OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457). - OLG Hamm, 17.06.1997 - 3 UF 253/96
BGB § 242, § 1601; ZPO § 767
Wegen des dadurch entstandenen besonderen Vertrauensschutzes auf Seiten des Beklagten sind an die Voraussetzungen der Verwirkung erhöhte Aufforderungen zu stellen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 1456 ff).
- OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98
BGB § 218 Abs. 2, § 242, § 1601
Die für die Verwirkung nicht titulierten Ansprüche entwickelten Argumente gelten nämlich in noch stärkerem Maße für titulierte Ansprüche, denn nach gerichtlicher Durchsetzung des die Existenz sichernden Unterhaltsanspruchs ist noch eher die umgehende Durchsetzung des erlangten Titels für die laufende Bedarfsdeckung zu erwarten (so auch Kammergericht, FamRZ 94, 771; abweichend OLG Karlsruhe, FamRZ 93, 1456); diese Wertung liegt auch auf der Linie des gesetzgeberischen Grundgedankens in § 218 Abs. 2 BGB. - OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94
Darlegungs- und Beweislast für fortbestehenden Unterhaltsanspruch für …
- OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche - Zeitmoment
Das OLG Karlsruhe ( FamRZ 93, 1456 ) hat in einem Fall, in dem ein rechtskräftig verurteilter Unterhaltsschuldner mehr als 10 Jahre keinen Kindesunterhalt gezahlt hatte, die Auffassung vertreten, daß für die Verwirkung eines titulierten Unterhalts ein strengerer Maßstab angelegt werden müsse als bei nicht tituliertem Unterhalt, denn nur in einem besonderen Ausnahmefall könne dem Titelgläubiger die zwangsweise Durchsetzung seines rechtskräftig festgestellten Anspruchs verweigert werden. - OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98
Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt
Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe (FamRZ 1993, 1456, 1457) an, dass bei titulierten Unterhaltsforderungen ein strengerer Maßstab anzulegen ist in Bezug auf die Annahme der Verwirkung, da nur in einem besonderen, Ausnahmefall dem Titelgläubiger die zwangsweise Durchsetzung seines Anspruchs verweigert werden kann. - OLG Köln, 04.11.2002 - 16 W 38/01
Verwirkung einer nach niederländischem Recht titulierten Unterhaltsforderung
Ob diese bei titulierten Forderungen überhaupt vor Verjährungseintritt (vier Jahre, § 218 Abs. 2 BGB a. F.) vorliegen kann, ist umstritten und bisher nicht höchstrichterlich geklärt (vgl. zum Meinungsstreit: OLG Stuttgart, FamRZ 99, 859; OLG Karlsruhe, FamRZ 93, 1456; KG, FamRZ 94, 771; OLG Düsseldorf, FamRZ 94, 771; zuletzt wohl OLG Hamburg, FAmRZ 02, 327 mit Zulassung der Revision). - OLG Naumburg, 01.12.2009 - 3 UF 71/09
Verwirkung der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457)...".
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