Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 17 U 66/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Finanzierter Immobilienfondserwerb: Rückabwicklung eines unwirksamen Darlehensvertrags
- Justiz Baden-Württemberg
Finanzierter Immobilienfondserwerb: Rückabwicklung eines unwirksamen Darlehensvertrags
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 358 Abs. 3, 312, 355; HaustürWG §§ 1, 3 Abs. 1; VerbrKrG § 9
Rückabwicklung einer finanzierten Beteiligung an Immobilienfonds bei Verbraucherwiderruf des Darlehens aufgrund Haustürwiderrufsrechtes
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückabwicklung der Darlehensauszahlung bei finanziertem Immobilienfonds
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Die Bank, die den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat, trägt ohne Konstruktion einer verschuldensunabhängigen Haftung das Kreditverwendungsrisiko
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 14.02.2005 - 10 O 37/03
- OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 17 U 66/05
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 03.03.2010 - 31 U 106/08
Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung; Pflicht zur Aufklärung über zu …
Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer. - OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09
Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag
Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer. - OLG Hamm, 16.12.2009 - 31 U 80/09
Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler einer Kapitalanlage
Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer.
- OLG Karlsruhe, 23.05.2006 - 17 U 286/05
Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Heilung eines formnichtigen …
Der erkennende Senat vertritt die Auffassung, dass in der Belastung des Darlehenskontos mit der Gutschrift auf dem Treuhandkonto eine Leistung des Kreditgebers an den Anleger regelmäßig nicht gesehen werden kann (…Urt. vom 29.12.2005 - 17 U 43/05, OLGR Karlsruhe 2006, 199; Urt. vom 28.3.2006 - 17 U 66/05 jeweils für Immobilienfondserwerb; Urteil vom 21.2.2006 - 17 U 63/05 - für Grundstückserwerb). - OLG Bamberg, 31.05.2007 - 1 U 171/06
Bei Empfehlung einer Kapitalanlage durch den eigenen Steuerberater liegt keine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 53/09 Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer.
- OLG Hamm, 20.09.2010 - 31 U 14/10
Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe von Rückvergütungen …
Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer.
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