Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 17 U 66/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Finanzierter Immobilienfondserwerb: Rückabwicklung eines unwirksamen Darlehensvertrags

  • Justiz Baden-Württemberg

    Finanzierter Immobilienfondserwerb: Rückabwicklung eines unwirksamen Darlehensvertrags

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 358 Abs. 3, 312, 355; HaustürWG §§ 1, 3 Abs. 1; VerbrKrG § 9
    Rückabwicklung einer finanzierten Beteiligung an Immobilienfonds bei Verbraucherwiderruf des Darlehens aufgrund Haustürwiderrufsrechtes

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Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Die Bank, die den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat, trägt ohne Konstruktion einer verschuldensunabhängigen Haftung das Kreditverwendungsrisiko

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe, 14.02.2005 - 10 O 37/03
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 17 U 66/05



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Wird zitiert von ... (7)  

  • OLG Hamm, 03.03.2010 - 31 U 106/08  

    Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung; Pflicht zur Aufklärung über zu

    Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer.
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09  

    Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag

    Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer.
  • OLG Hamm, 16.12.2009 - 31 U 80/09  

    Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler einer Kapitalanlage

    Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer.
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  • OLG Karlsruhe, 23.05.2006 - 17 U 286/05  

    Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Heilung eines formnichtigen

    Der erkennende Senat vertritt die Auffassung, dass in der Belastung des Darlehenskontos mit der Gutschrift auf dem Treuhandkonto eine Leistung des Kreditgebers an den Anleger regelmäßig nicht gesehen werden kann (Urt. vom 29.12.2005 - 17 U 43/05, OLGR Karlsruhe 2006, 199; Urt. vom 28.3.2006 - 17 U 66/05 jeweils für Immobilienfondserwerb; Urteil vom 21.2.2006 - 17 U 63/05 - für Grundstückserwerb).
  • OLG Bamberg, 31.05.2007 - 1 U 171/06  

    Bei Empfehlung einer Kapitalanlage durch den eigenen Steuerberater liegt keine

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  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 53/09  
    Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer.
  • OLG Hamm, 20.09.2010 - 31 U 14/10  

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe von Rückvergütungen

    Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer.
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