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   OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04   

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https://dejure.org/2004,30233
OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04 (https://dejure.org/2004,30233)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.10.2004 - 12 U 170/04 (https://dejure.org/2004,30233)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 12 U 170/04 (https://dejure.org/2004,30233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung eines Bereitschaftspflegerahmenvertrags als vertragliche Grundlage für eine vorübergehende Notaufnahme von Kindern durch das Jugendamt; Entstehen eines vertraglichen Dauerpflegeverhältnisses zwischen einem Elternpaar und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.04.1987 - III ZR 149/85

    Amtspflichten des Amtsvormunds bei Aushandelung eines Arbeitsvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04
    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 100, 313) nur ausnahmsweise und zwar nur dann, wenn nach der Art der Tätigkeit "besondere Beziehungen" des Beamten oder Angestellten zum Dritten - hier den Klägern als Pflegeeltern - bestünden.

    In dem vom BGH entschiedenen Fall (BGH 100, 313) wurde die besondere Beziehung nur ausnahmsweise deshalb bejaht, weil der Amtsvormund bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der dortigen Klägerin nicht auf die Geisteskrankheit des Mündels hingewiesen hatte.

  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04
    Der Personensorgeberechtigte muss deshalb als Leistungsberechtigter gemäß § 27 SGB VIII für die notwendige Antragstellung auf Gewährung von Jugendhilfe Sorge tragen, weil der Leistungsberechtigte Jugendhilfe grundsätzlich nur dann beanspruchen kann, wenn bei Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzung für den primären Leistungsanspruch auf Erziehungshilfe beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuvor ein entsprechender Antrag auf Leistung der Jugendhilfe gestellt worden ist (BVerwG ZfJ 2001, 310 ff.; Grube, ZfJ 2001, 288 ff.).

    Erbringen Pflegeltern von sich aus Erziehungs- und Unterhaltsleistungen, für die bei Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen gemäß §§ 5, 27 SGB VIII Erziehungs- bzw. Jugendhilfe zu gewähren gewesen wäre, kann dies allerdings, wenn das Jugendamt rechtswidrig eine rechtzeitig beantragte Leistung ablehnt oder eine Entscheidung hierüber verzögert oder das Jugendamt eine Antragstellung vereitelt, in Ausnahmefällen zu einem Anspruch des Leistungsberechtigten (Eltern oder Personensorgeberechtigter) auf Aufwendungsersatz (möglicherweise Anspruch aus dem öffentlich-rechtlich gestalteten Verhältnis des Leistungsberechtigten gegenüber dem Träger der Jugendhilfe) oder zu Schadensersatzansprüchen des Mündels gegenüber dem Leistungsberechtigten/Personensorgeberechtigten führen (§ 1833 BGB; BVerwG ZfJ 2001, 310; Stähr, ZfJ 2001, 449 ff).

  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R

    Kein öffentliches Interesse an der Erbringung von Geldleistungen für den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04
    Erforderlich ist vielmehr ein spezielles Interesse an der Erfüllung einer bestimmten Verpflichtung, deren Nichterfüllung für die Allgemeinheit konkret fassbare Nachteile mit sich brächte (BSG NJW-RR 2001, 1282).
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04
    Für einen anderen wird tätig, wer ein Geschäft nicht nur als eigenes, sondern zumindest auch als fremdes besorgt, also mit dem Bewusstsein, der Erkenntnis und dem Willen, (auch) im Interesse eines anderen zu handeln (BGH NJW 2000, 72).
  • OVG Sachsen, 01.03.2024 - 3 A 433/23

    Zum Aufwendungsanpruch des nicht Personensorgeberechtigten für

    Grundsätzlich entsteht im Dreiecksverhältnis zwischen dem Träger der Jugendhilfe, dem leistungsberechtigten Personensorgeberechtigten und dem Leistungserbringer in Gestalt der Pflegeeltern kein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zwischen dem Träger der Jugendhilfe und den Pflegeeltern (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 28. Oktober 2004 - 12 U 170/04 -, juris Rn. 29; zum Abschluss eines entsprechenden Dienstvertrags vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2020 a. a. O. Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.10.2005 - 5 B 926/04

    Erziehungshilfe, Kostenerstattung, Geschäftsführung ohne Auftrag, freier Träger

    Eine Anordnung nach dieser Norm begründet kein vertragliches Dauerpflegeverhältnis (OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.10.2004 - 12 U 170/04 -, zitiert nach juris).
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