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   OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 2 UF 176/02   

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https://dejure.org/2005,6783
OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 2 UF 176/02 (https://dejure.org/2005,6783)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.11.2005 - 2 UF 176/02 (https://dejure.org/2005,6783)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. November 2005 - 2 UF 176/02 (https://dejure.org/2005,6783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertvorschriften des GKG: Beschwerdewert, wenn Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens ausschließlich Folgesachen sind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Streitwertvorschriften des Gerichtskostengesetzes (GKG) im Rechtsmittelverfahren; Posttraumatische Belastungsstörung nach Gewalterfahrung in der frühen Kindheit; Fortbestehende Gewalterfahrungen in der Schule; Regelmäßige gerichtliche ...

  • Judicialis

    GKG § 1 Nr. 1 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 1 Nr. 1b
    Anwendung des GKG im Rechtsmittelverfahren, wenn dieses ausschließlich Folgesachen zum Gegenstand hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 631
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.01.1995 - 15 W 269/94

    Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruches des nichtsorgeberechtigten Vaters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 2 UF 176/02
    Im übrigen ist nach § 1686 BGB lediglich der andere Elternteil auskunftsverpflichtet, dagegen kann der Auskunft fordernde Elternteil nicht die Zustimmung dazu verlangen, dass er selbst unter Entbindung von der Schweigepflicht Auskünfte von den das Kind behandelnden Ärzten, von der Schule oder vom Ausbilder einholen kann (vgl. Johannsen / Henrich / Jaeger, Eherecht 4. Aufl., § 1686 BGB Rdn. 4; OLG Hamm FamRZ 1995, 1288, 1290 mwN).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00

    Umgang des Kindes - Wiederanbahnung eines abgebrochenen Kontaktes -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 2 UF 176/02
    Nur vor diesem Hintergrund sieht der Senat davon ab, die Antragsgegnerin auf Grund ihrer Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 S. 1 BGB (vgl. dazu OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 932) ausdrücklich zu einer Therapie mit dem Ziel der Ermöglichung eines regelmäßigen Umgangskontaktes zu verpflichten oder hinsichtlich T.s einen Therapeutenwechsel anzuordnen.
  • EGMR, 19.06.2003 - 46165/99

    NEKVEDAVICIUS v. GERMANY

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 2 UF 176/02
    Nach Vollendung des 10. Lebensjahres von T. wird dann aber zu prüfen sein, ob die Therapien von T. und der Kindesmutter zur Vorbereitung des Umgangs abgeschlossen wurden und wie der künftige Umgang des Vaters auszugestalten sein wird (vgl. insoweit auch die Entscheidung des EuGHMR vom 19. Juni 2003 - Beschwerde Nr. 46165/99 Nekvedavicius / Deutschland; sub The Law 1 b - wonach die Gerichte bei einem Umgangsausschluss in regelmäßigen Abständen von einem Jahr verpflichtet sind, die Aussetzung zu überprüfen und eventuell fortbestehende Umgangshindernisse zu beseitigen).
  • OLG Braunschweig, 14.10.1998 - 1 UF 164/98

    Recht eines Kindes zum Umgang mit dem von der Ausübung der persönlichen Sorge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 2 UF 176/02
    Nur vor diesem Hintergrund sieht der Senat davon ab, die Antragsgegnerin auf Grund ihrer Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 S. 1 BGB (vgl. dazu OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 932) ausdrücklich zu einer Therapie mit dem Ziel der Ermöglichung eines regelmäßigen Umgangskontaktes zu verpflichten oder hinsichtlich T.s einen Therapeutenwechsel anzuordnen.
  • OLG Frankfurt, 30.01.2015 - 5 UF 360/14

    Verfahrenswert von Kindschaftssachen im Scheidungsverbund

    Dieser Wert ist nach zutreffender Ansicht (OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 631 zu § 48 Abs. 3 S. 3 GKG a. F.) aufgrund der Regelung in § 40 Abs. 1 und 2 FamGKG auch für das Beschwerdeverfahren maßgeblich.
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