Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 3 Ss 134/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzug eines Toleranzwertes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zum Abzug eines Toleranzwertes vom gemessenen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs beim Vorwurf der Überladung nach § 34 Abs. 3 Satz 3 StVZO.

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gutachterliche Nachprüfung bei Überladung eines Lastkraftwagens bei fehlerhafter Messung

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 275



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Wird zitiert von ... (7)  

  • OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11  

    Verkehrsordnungswidriger Betrieb eines überladenen Fahrzeugs; Abzug der

    Bei der Feststellung, ob das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 34 Abs. 3 S. 3 StVZO überschritten wurde, ist bei einer fehlerfrei zustandegekommenen Verwiegung als Toleranzwert die jeweils im Einzelfall festzustellende, vom konkreten Eichwert der Waage und dem Umfang der Belastung abhängige Verkehrsfehlergrenze von dem ermittelten Bruttomessergebnis in Abzug zu bringen, wenn eine gültig geeichte Waage Verwendung findet (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; teilweise Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47).

    Zitierte Entscheidungen: BGHSt 39, 291; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2011, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; OLG Jena, Beschluss vom 28.09.2005, 1 Ss 136/05, VRS 110, 136.

    Demgegenüber hält eine Reihe von Oberlandesgerichten der Berücksichtigung systemimmanenter Messfehler dadurch in ausreichendem Maße Genüge getan, dass jedenfalls bei der Verwendung geeichter Waagen als Messtoleranz die Höhe der sogenannten "Verkehrsfehlergrenze" von dem Bruttomessergebnis in Abzug gebracht wird (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 275; BayObLG NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz DAR 2006, 341).

  • BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01  

    Messtoleranz bei der Bestimmung des Gesamtgewichts einer Fahrzeugkombination

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (ähnlich offenbar OLG Koblenz - Beschluss vom 13.10.1997, 2 Ss 284/97, zitiert von OLG Karlsruhe VRS 98, 447/451) stützt sich auf den Toleranzenkatalog des Bundesministers für Verkehr vom 19.4.1984 MB1 19840 182 ff.), berücksichtigt dabei jedoch nicht den Regelungsgehalt dieser Richtlinien.

    Sie betreffen die zulässigen Abweichungen der am Fahrzeug selbst ermittelten Messwerte von Sollwerten, sagen aber nichts dazu aus, welche Fehlerquellen etwa beim ordnungsgemäßen Betrieb von Fahrzeugwaagen zu berücksichtigen sind (ebenso OLG Karlsruhe VRS 98, 447 = DAR 2000, 418).

  • OLG Hamm, 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04  

    Waage; achsweises Wiegen; Beruhigungsstrecke; Sachverständigengutachten;

    Deuten demnach im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern hin, muss sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse überzeugen (vgl. BGHSt 43, 277, 283f; 39, 297, 300; OLG Karlsruhe VRS 98, 447, 452; AG Alsfeld DAR 1999, 517; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37.Aufl., § 3 StVO Rz 56b).
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  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 4 Ss OWi 328/07  

    fahrlässiges Führen eines überladenen Lkw; Ermittlung einer Überladung geklärt;

    Insoweit ist anerkannt, dass dann, wenn im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern bestehen, sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse überzeugen und ggf. ein Sachverständigengutachten einholen muss, um sich zu vergewissern, ob über vorzunehmende Abschläge die möglicherweise aufgetretenen Fehlerquellen ausgeglichen werden können und in welcher Höhe diese Abschläge dann konkret vorzunehmen sind (OLG Hamm, Beschl. des 4. Senats v. 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04 - Beschl. v. 08.04.2004 - 4 Ss OWi 225/04 - OLG Hamm, Beschl. des 3. Senats v. 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04 - OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 275; OLG Düsseldorf VRS 82, 233, 234; BayObLG, NZV 2001, 308, jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 34 StVZO Rdnr. 15).
  • OLG Hamm, 08.04.2004 - 4 Ss OWi 128/04  

    Straßenfahrzeugwaage; Beschaffenheit; Wägung; Beweisverwertungsverbot

    Deuten demnach im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern hin, muss sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Wichtigkeit der Messergebnisse überzeugen (vgl. BGHSt 43, 277, 283 f.; 39, 297, 300; OLG Karlsruhe VRS 98, 447, 452; AG Alsfeld DAR 1999, 517; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rz. 56 b).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04  

    Überladung; Fahrlässigkeitsvorwurf; Sachverständigengutachten; Wägung;

    Insoweit ist anerkannt, dass dann, wenn im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern bestehen, sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse überzeugen und ggf. ein Sachverständigengutachten einholen muss, um sich zu vergewissern, ob über vorzunehmende Abschläge die aufgetretenen Fehlerquellen ausgeglichen werden können und in welcher Höhe diese Abschläge dann konkret vorzunehmen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 4. Senats vom 08.04.2004 - 4 Ss OWi 225/04 OLG Hamm; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, NZV 2001, 308, je m. w. N.).
  • OLG Hamm, 24.01.2001 - 1 Ss OWi 1281/00  

    Sorgfaltspflichten, überladenes Fahrzeug; Überladung

    In der Rechtsprechung (OLG Stuttgart VRS 92, 47; OLG Koblenz, NZV 1997, 194; OLG Düsseldorf VRS 96, 74; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 275) ist anerkannt, dass wegen der großen Gefahren, die von überladenden Fahrzeugen und Anhängern für die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgehen, an die den Fahrzeugführer treffenden Sorgfaltspflichten strenge Anforderungen zu stellen sind.
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