Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorfahrtsrechtverletzung: Kreuzung beim Zusammentreffen eines kombinierten Geh- und Radweges mit einer dem Fahrzeugverkehr gewidmeten Straße; Geltung der Vorfahrtsregelung "rechts vor links"; beschränkter Vertrauensschutz bei einer unübersichtlichen T-Einmündung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Vorfahrtsrechtverletzung: Kreuzung beim Zusammentreffen eines kombinierten Geh- und Radweges mit einer dem Fahrzeugverkehr gewidmeten Straße; Geltung der Vorfahrtsregelung "rechts vor links"; beschränkter Vertrauensschutz bei einer unübersichtlichen T-Einmündung

  • verkehrslexikon.de

    Zum Zusammentreffen eines kombinierten Geh- und Radweges mit einer dem Fahrzeugverkehr gewidmeten Straße und zur Geltung der Vorfahrtsregelung "rechts vor links"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Kreuzung i.S. von § 8 Abs. 1 StVO; Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kreuzung zwischen Gehweg und Straße

Verfahrensgang

  • LG Heidelberg, 28.09.2011 - 5 O 197/10
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1491
  • NZV 2012, 437
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