Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vorfahrtsrechtverletzung: Kreuzung beim Zusammentreffen eines kombinierten Geh- und Radweges mit einer dem Fahrzeugverkehr gewidmeten Straße; Geltung der Vorfahrtsregelung "rechts vor links"; beschränkter Vertrauensschutz bei einer unübersichtlichen T-Einmündung
- Justiz Baden-Württemberg
Vorfahrtsrechtverletzung: Kreuzung beim Zusammentreffen eines kombinierten Geh- und Radweges mit einer dem Fahrzeugverkehr gewidmeten Straße; Geltung der Vorfahrtsregelung "rechts vor links"; beschränkter Vertrauensschutz bei einer unübersichtlichen T-Einmündung
- verkehrslexikon.de
Zum Zusammentreffen eines kombinierten Geh- und Radweges mit einer dem Fahrzeugverkehr gewidmeten Straße und zur Geltung der Vorfahrtsregelung "rechts vor links"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Kreuzung i.S. von § 8 Abs. 1 StVO; Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Kreuzung zwischen Gehweg und Straße
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 28.09.2011 - 5 O 197/10
- OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2012, 1491
- NZV 2012, 437
