Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen beruflicher Härten

  • Justiz Baden-Württemberg

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen beruflicher Härten

  • blutalkohol , S. 531

    Absehen von einem nach der BKatV indizierten Fahrverbotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von Regelfahrverbot wegen beruflicher Belastung im Sinne einer außergewöhnlichen Härte

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Tatrichter kann von der Verhängung eines nach dem Bußgeldkatalog indizierten Fahrverbots absehen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot bei besonderen Belastungen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot bei besonderen Belastungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Von Fahrverbot nach Bußgeldkatalog kann abgesehen werden

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 3080 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 282
  • NZV 2006, 326



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Wird zitiert von ... (6)  

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  • OLG Bamberg, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 5/09  

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe beim

    13 aa) Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung kann wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ein Absehen von einem an sich als Regelfall verwirklichten Fahrverbot nur gerechtfertigt sein, wenn dieses zu einer massiven Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen führt, also eine "existenzvernichtende" außergewöhnliche Härte vorliegt (OLG Karlsruhe NZV 2006, 326/327).
  • OLG Bamberg, 10.03.2011 - 2 Ss OWi 1889/10  

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Feststellungen bei

    24 Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung kann trotz der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ein Absehen von einem an sich als Regelfall verwirklichten Fahrverbot dann gerechtfertigt sein, wenn dieses zu einer massiven Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen führt, also eine "existenzvernichtende" außergewöhnliche Härte vorliegt (OLG Karlsruhe NZV 2006, 326 f.).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 2 Ss OWi 39/09  

    OWi-Recht: Voraussetzungen für Absehen von Fahrverbot in Ausnahmefall

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1992, 446; KG VRS 108, 290; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 282; OLG Frankfurt/Main - 2 Ss OWi 98/08) kann bei einem Regelfall aber nur in solchen Einzelfällen, in denen der Sachverhalt erhebliche Abweichungen zu Gunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist, unter angemessener Erhöhung der Geldbuße gemäß § 4 Abs. 4 BKatV von der Anordnung eines Fahrverbotes abgesehen werden.
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