Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 01.09.2008 - 2 Ss 126/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rlp.de (Volltext, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 25)
Aufenthaltsgesetz § 95 Abs. 1 Nr. 5
Angaben im Sinne von im Sinne von § 49 Abs. 2 (1. Alt.) AufenthG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straflosigkeit "falscher Erklärungen" i.S. von § 49 Abs. 2 AufenthG
Wird zitiert von ...
- SG Hildesheim, 03.04.2012 - S 42 AY 147/11
Rechtsmissbräuchliches Verhalten bei Identitätstäuschung - Vorabentscheidung
Der Gesetzgeber wollte mit dem Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG gezielt der wachsenden Tendenz zur Verschleierung der Identität und Staatsangehörigkeit entgegenwirken, weil oftmals über Jahre hinweg vollziehbare Rückführungsentscheidungen allein deswegen nicht durchgesetzt werden können und in dieser Zeit Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2008 - 2 Ss 126/08 -, StV 2010, S. 251 ff., zit. nach juris Rn. 18).
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