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   OLG Koblenz, 02.05.1996 - 2 Ss 102/96   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 306



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00  

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des

    Deshalb kann ein Rechtsmittelverzicht ausnahmsweise unwirksam sein, wenn er lediglich aufgrund einer - sei es auch irrtümlich - objektiv unrichtigen Erklärung oder Auskunft des Gerichts zustandegekommen ist (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 302 Rdn. 10, 22; Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 302 Rdn. 52; Ruß in KK 4. Aufl. § 302 Rdn. 13; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 306 jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06  

    Wirksamkeit der Zurücknahme der Berufung des Angeklagten bei notwendiger

    Es liegen weiter - auch nach dem Vortrag der Beschwerde - keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Gericht in unzulässiger Weise (BGH StV 1994, 64 m.w.N.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 307, 307; vgl. hierzu BGHSt 45, 51, 53; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 306, 307 [zum Rechtsmittelverzicht]) auf die Rücknahme des Rechtsmittels hingewirkt hätte.
  • OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 363/02  

    Berufungsrücknahme, Unwirksamkeit, falsche Auskunft

    Sie sind aber ausnahmsweise unwirksam, wenn sie durch eine objektiv unrichtige Erklärung oder Auskunft des Gerichts zustandegekommen sind (st. Rechtsprechung; vgl. BGH StV 01, 220; OLG Koblenz NStZ-RR 96, 306; OLG Zweibrücken NStZ 82, 348).
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