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   OLG Koblenz, 04.03.2011 - 2 U 335/10   

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https://dejure.org/2011,10718
OLG Koblenz, 04.03.2011 - 2 U 335/10 (https://dejure.org/2011,10718)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.03.2011 - 2 U 335/10 (https://dejure.org/2011,10718)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. März 2011 - 2 U 335/10 (https://dejure.org/2011,10718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Entstehung eines Maklerhonoraranspruchs ist nicht vom vollständigen Vollzug des vermittelten Grundstückskaufvertrages abhängig; Voraussetzungen für die Fälligkeit einer Maklervergütung bei späterer Aufhebung des Kaufvertrages

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Vollzug des notariellen Kaufvertrages keine Voraussetzung des Maklerprovisionsanspruches; nachträgliche Aufhebung des notariellen Kaufvertrages ist unbeachtlich

  • kanzlei-kotz.de

    Maklerhonorar - nachträgliche Aufhebung des Grundstückskaufvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Fälligkeit der Vergütung des Maklers bei späterer Aufhebung des Kaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Abhängigkeit der Maklercourtage von der Kaufpreiszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Maklerprovision auch bei späterer Aufhebung des Kaufvertrages zu zahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Aufhebung des Kaufvertrags: Fälligkeit der Maklerprovision? (IMR 2011, 343)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 777
  • BauR 2011, 1383
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00

    Entstehen des Maklerlohns bei Vermittlung einer nicht genehmigten Spielhalle

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2011 - 2 U 335/10
    Eine nachträgliche Aufhebung des Kaufvertrags lässt die Ansprüche aus dem Maklervertrag unberührt, sofern im Maklervertrag nichts anderes vereinbart wurde (in Anknüpfung an BGHZ 66, 270; BGH WM 1974, 257, 259; BGH, NJW-RR 1993, 248 ; NJW-RR 2002, 50 ).

    Dies führt zwar zum nachträglichen Wegfall des Kaufvertrages, lässt aber die Ansprüche aus dem Maklervertrag unberührt, sofern im Maklervertrag nicht anderes vereinbart wurde (BGH, Urteil vom 11.11.1992 - IV ZR 218/91 - NJW-RR 1993, 248 Juris LS Rn. 11; Urteil vom 27.09.2001 - III ZR 318/00 - NJW-RR 2002, 50 Juris Rn. 9; Palandt/Sprau, BGB , 70. Aufl., § 652 Rn. 39; Bamberger/Roth/Kotzian-Marggraf, ebd.).

  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 218/91

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Provisionsanspruchs nach § 652 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2011 - 2 U 335/10
    Eine nachträgliche Aufhebung des Kaufvertrags lässt die Ansprüche aus dem Maklervertrag unberührt, sofern im Maklervertrag nichts anderes vereinbart wurde (in Anknüpfung an BGHZ 66, 270; BGH WM 1974, 257, 259; BGH, NJW-RR 1993, 248 ; NJW-RR 2002, 50 ).

    Dies führt zwar zum nachträglichen Wegfall des Kaufvertrages, lässt aber die Ansprüche aus dem Maklervertrag unberührt, sofern im Maklervertrag nicht anderes vereinbart wurde (BGH, Urteil vom 11.11.1992 - IV ZR 218/91 - NJW-RR 1993, 248 Juris LS Rn. 11; Urteil vom 27.09.2001 - III ZR 318/00 - NJW-RR 2002, 50 Juris Rn. 9; Palandt/Sprau, BGB , 70. Aufl., § 652 Rn. 39; Bamberger/Roth/Kotzian-Marggraf, ebd.).

  • BGH, 21.09.1973 - IV ZR 89/72

    Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung von Eigentumswohnungen - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2011 - 2 U 335/10
    Eine nachträgliche Aufhebung des Kaufvertrags lässt die Ansprüche aus dem Maklervertrag unberührt, sofern im Maklervertrag nichts anderes vereinbart wurde (in Anknüpfung an BGHZ 66, 270; BGH WM 1974, 257, 259; BGH, NJW-RR 1993, 248 ; NJW-RR 2002, 50 ).

    Der Makler nimmt nicht teil an denjenigen Risiken, die aus der Durchführung oder Erfüllung des Vertrages folgen BGHZ 66, 270; BGH WM 1974, 257, 259; Bamberger/Roth/Kotzian-Marggraf, BeckOK, 18. Edition, Stand 01.05.2009, § 652 Rn. 33).

  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75

    Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2011 - 2 U 335/10
    Eine nachträgliche Aufhebung des Kaufvertrags lässt die Ansprüche aus dem Maklervertrag unberührt, sofern im Maklervertrag nichts anderes vereinbart wurde (in Anknüpfung an BGHZ 66, 270; BGH WM 1974, 257, 259; BGH, NJW-RR 1993, 248 ; NJW-RR 2002, 50 ).

    Der Makler nimmt nicht teil an denjenigen Risiken, die aus der Durchführung oder Erfüllung des Vertrages folgen BGHZ 66, 270; BGH WM 1974, 257, 259; Bamberger/Roth/Kotzian-Marggraf, BeckOK, 18. Edition, Stand 01.05.2009, § 652 Rn. 33).

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