Rechtsprechung
OLG Koblenz, 04.06.2004 - 8 U 709/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch aus einem Bauträgervertrag wegen der unterbliebenen Ausführung des Hauses als Niedrigenergiehaus; Ausschluss der Verrechnung eines Schadensersatzanspruchs mit einem Werklohnanspruch durch ein vertragliches Aufrechnungsverbot; Anwendung der ...
- Judicialis
BGB § 634 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 635 a.F.; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragliches Aufrechnungsverbot und Verrechnung mit Schadensersatzanspruch wegen Baumängel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann kann trotz Aufrechnungsverbots verrechnet werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verrechnung trotz Aufrechnungsverbot? (IBR 2004, 496)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Naturalrestitution ohne Wiederherstellung? (IBR 2004, 1121)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 02.05.2003 - 8 O 396/00
- OLG Koblenz, 04.06.2004 - 8 U 709/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01
Anspruch auf Werklohn aus Pauschalvertrag
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2004 - 8 U 709/03
Der Unterschied zwischen voller und teilweiser Nichterfüllung berührt nur das Ausmaß, nicht aber das Prinzip der inhaltlichen Umgestaltung des Schuldverhältnisses (OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1860 f.). - BGH, 05.04.2001 - VII ZR 161/00
Teilabnahme im Architektenvertrag
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2004 - 8 U 709/03
Durch einen Nichtannahmebeschluss vom 5. April 2001 - VII ZR 161/00 - (BauR 2001, 1615, 1928) hat sich auch der BGH dieser Auffassung angeschlossen. - KG, 21.01.2000 - 4 W 10711/99
Streitwert bei Verrechnung mit Gegenforderungen)
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2004 - 8 U 709/03
Denn es ist nicht erkennbar, inwieweit der Unterschied zwischen voller und teilweiser Nichterfüllung - also ein nur gradueller Unterschied - es gebietet, von der Differenzmethode abzuweichen, die in beiden Fällen gleichermaßen sachgemäß ist (KG Berlin, BauR 2000, 607).